„Debeka droht Bußgeld in Millionenhöhe wegen Verstößen gegen den Datenschutz“. Mit dieser Schlagzeile berichteten wir Anfang des letzten Jahres über das eröffnete Ordnungswidrigkeitenverfahren des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) gegen das Versicherungsunternehmen.
Das Unternehmen stand unter Verdacht, dass Mitarbeiter von Beamten Namen und Kontaktdaten angehender Kollegen erhielten. Hierzu soll die Debeka zahlreiche Beamte als so genannte „Vertrauensmitarbeiter“ geführt haben. Insgesamt war von mehreren tausend Personen die Rede, die als Vertrauensmitarbeiter tätig gewesen sein sollen. Erfolgte aufgrund eines entsprechenden Hinweises ein Vertragsabschluss, flossen hierfür Beträge von bis zu mehreren hundert Euro.
Diese Verdachtsmomente hatten sich im Laufe der Ermittlungen bestätigt. Das Verfahren wurde nunmehr zum Jahresende abgeschlossen, wie der LfDI auf seiner Webseite berichtet: Die Debeka wurde zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 1,3 Millionen Euro verpflichtet. Darüber hinaus wird das Unternehmen nach Mitteilung des LfDI weitere 600.000 Euro bereitstellen, damit am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine Stiftungsprofessur eingerichtet wird. Durch diese Professur soll die Grundlagenforschung für einen effektiven Datenschutz und dessen Implementierung in der Praxis nachhaltig gefördert werden. Die Verfahren gegen die Vorstände wurden ohne Bußgeldzahlungen eingestellt.
Bei der Bemessung des Bußgeldes wurden verschiedene Aspekte zugunsten der Debeka berücksichtigt:
- die umfassende Kooperation mit dem LfDI, durch die eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden konnte,
- die unternehmensinterne Aufklärung des Sachverhaltes,
- die zugesagte Stiftungsprofessur,
- die Bereitschaft der Debeka, bei der Anwerbung neuer Kunden künftig strikt auf die Einhaltung einschlägiger Datenschutzvorschriften zu achten,
- die vorbildliche Optimierung einer neuen, weitgreifenden internen Datenschutzstruktur.
Andernfalls wäre die Verhängung eines wesentlich höheren Bußgeldes denkbar gewesen.
Ebenfalls Beachtung fand der Umstand, dass auch auf Seiten der öffentlichen Dienstherren keine hinreichenden Maßnahmen zur Wahrung des Datenschutzes getroffen worden waren.
Der Landesbeauftragten Edgar Wagner erklärte zum Abschluss des Verfahrens:
„Wichtiger als das verhängte Bußgeld ist mir zweierlei: Zum einen hat die Debeka ernsthafte und erfolgreiche Anstrengungen unternommen, den Datenschutz in ihrem Vertriebssystem zu stärken. Ohne das kooperative Verhalten der Debeka wäre ein solch gutes Ergebnis nicht zu erzielen gewesen. Zum anderen geht von dem Verfahren das Signal aus, dass alle Unternehmen zukünftig mit noch mehr Nachdruck daran arbeiten müssen – und können! -, dass mit den persönlichen Daten von Interessenten, Kunden und Mitarbeitern vertrauensvoll und rechtskonform umgegangen wird.“