Man hätte sich gewünscht, dass einer der Vorsätze für das neue Jahr der Wegfall von abstrusen Datenschutzmeldungen ist. Selbst wenn sich viele diesen Vorsatz auf die Fahnen geschrieben haben: Wie das mit Neujahrsvorsätzen so ist, sie verpuffen schnell.

Bereits am Neujahrstag war auf Bild online zu lesen, dass BILD ein Foto von Hamburgs Neujahrs-Baby 2019 nicht veröffentlichen dürfe, wenn es nach der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft (HKG) und deren Datenschutzbeauftragten ginge. Begründung: Der bislang durchgeführte Prozess entbehre einer Rechtsgrundlage und sei mit erheblichen datenschutzrechtlichen Risiken behaftet.

BILD veröffentlichte das Bild dennoch, nebst Geburtsdaten und -zeit, Gewicht und Größe, Namen des Kindes und der Eltern.

Die Veröffentlichung von Fotos und Daten erfordern die Einwilligung der betroffenen Personen bzw. der Sorgeberechtigten. Der datenschutzrechtliche Prozess ist verhältnismäßig einfach: Seitens des Krankenhauses werden die Sorgeberechtigten gefragt, ob Daten für eine Kontaktaufnahme an die Presse weitergegeben werden und diese sich bei den Eltern melden und mit den Eltern das Weitere besprechen dürfe. Der Pressevertreter holt dann vor Ort die Einwilligung in die Veröffentlichung von Foto und Daten ein. Dieser Prozess ist kein Ergebnis der Datenschutzgrundverordnung, sondern war auch schon von dem 25.5.2018 der einzig richtige. Insoweit hat sich durch die Datenschutzgrundverordnung hier nichts Wesentliches geändert.

In diesem Sinne: Liebe Elena, herzlich willkommen.