Am vergangenen Mittwoch, 23.10.2019, hat die EU-Kommission ihren Bericht über die dritte jährliche Überprüfung des EU-US-Privacy Shields vorgelegt und dem Abkommen weiterhin grünes Licht gegeben.

Das Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA war im Sommer 2016 in Kraft getreten, nachdem das vorherige Abkommen (Safe Harbor) durch den Europäischen Gerichtshof für unzulässig erklärt wurde.

Die USA sind aus Sicht der Europäischen Union was den Austausch personenbezogener Daten angeht ein unsicherer Drittstaat. Denn per se verfügt die USA über kein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne des europäischen Datenschutzrechts. Um Unternehmen die Datenübermittlung bzw. die Datenverarbeitung dennoch relativ einfach zu ermöglichen, hat die EU mit den USA das EU-US Privacy Shield Abkommen geschlossen, das US-amerikanische Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, eben doch ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt zu bekommen. Bisher haben sich ca. 5.000 Unternehmen durch das US-Handelsministerium zertifizieren lassen.

In dem nun veröffentlichten 3. Überprüfungsbericht betont die EU-Kommission die Fortschritte auf amerikanischer Seite. Besonders positiv erwähnt wird die Ernennung Keith Krachs als Ombudsmann und auch die Tatsache, dass das US-Handelsministerium inzwischen stichprobenhaft die Einhaltung des Abkommens überprüfe. Der Bericht enthält aber auch einige Kritikpunkte am Datenschutzschild.

Das Privacy Shield war in der Vergangenheit stark kritisiert worden. So hatte das EU-Parlament im Sommer 2018 für eine Aussetzung des EU-US-Privacy Shields gestimmt und auch der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hatte die Europäische Kommission aufgefordert, das EU-US-Privacy Shield auszusetzen.

Das Privacy Shield wird derzeit auch gerichtlich überprüft. Im Rechtsstreit zwischen Facebook und Max Schrems hat der irische High Court dem EuGH mehrere Fragen vorgelegt. Darunter auch die nach der Wirksamkeit des EU-US-Privacy Shields. Für den 12. Dezember wird die Stellungnahme des EU-Generalanwalts erwartet. Das Urteil dürfte dann nur wenige Wochen später verkündet werden.