Nach Angaben der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) des Saarlandes stellen die Tätigkeitsberichte der Datenschutzaufsichtsbehörden eine zentrale Quelle zur Informationsgewinnung über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht dar. Die wesentlichen datenschutzrechtlichen Fragestellungen und Schwerpunkte werden in diesen Berichten systematisch und kapitelweise aufgearbeitet und analysiert. Um jedoch ein umfassendes Gesamtbild zu erhalten, werden ergänzend auch quantitative Daten und statistische Kennzahlen aus dem Tätigkeitsjahr 2024 berücksichtigt. Hierzu zählen unter anderem die Anzahl der durch die Aufsichtsbehörde durchgeführten Beratungen sowie die beim LfDI Saarland eingegangenen Beschwerden. Dieser Blogbeitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Zahlen und Fakten zu den von der Behörde bearbeiteten Fällen (vgl. Tätigkeitsbericht Saarland Kapitel 1).
Beschwerden:
Im Berichtszeitraum 2024 wurden bei der Aufsichtsbehörde des Saarlandes insgesamt 565 Beschwerden registriert. Verglichen mit dem Vorjahr 2023, in dem 464 Beschwerden eingingen, ergibt sich ein signifikanter Anstieg um 101 Fälle. Der überwiegende Teil der Beschwerden (78 %) betraf nicht-öffentliche Stellen, während 14 % sich auf öffentliche Stellen bezogen. In 8 % der Fälle handelte es sich um Ordnungswidrigkeiten.
Bei der Erfassung von Beschwerden ist zu berücksichtigen, dass gemäß den Angaben der LfDI des Saarlandes ausschließlich schriftlich eingereichte Verfahren, in denen eine natürliche Person eine persönliche Betroffenheit geltend macht, in die Statistik einfließen. Mündlich vorgebrachte Beschwerden werden nur dann berücksichtigt, wenn sie verschriftlicht wurden.
Beratungen:
Ein weiterer zentraler Aufgabenbereich der Aufsichtsbehörden besteht in der Beratung von betroffenen Personen, nicht-öffentlichen sowie öffentlichen Stellen. Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 264 Beratungsfälle verzeichnet, was einen moderaten Rückgang um 38 Fälle im Vergleich zum Vorjahr 2023 bedeutet. Analog zur Erfassung von Beschwerden fließen auch bei den Beratungen ausschließlich schriftlich dokumentierte Vorgänge in die Statistik ein; mündlich durchgeführte Beratungen bleiben unberücksichtigt.
Bezüglich der Herkunft der Beratungsanfragen zeigt sich eine annähernd gleichmäßige Verteilung: 35 % der Anfragen stammten von nicht-öffentlichen Stellen, 33 % von betroffenen Personen und 32 % von öffentlichen Stellen.
Meldung von Datenschutzverletzungen:
Im Kapitel zu den Meldungen von Datenschutzverletzungen erfolgt keine Differenzierung nach der Herkunft der Meldungen. Es wird ausschließlich die Anzahl der eingegangenen Meldungen dargestellt. Im Berichtszeitraum 2024 gingen bei der LfDI des Saarlandes insgesamt 885 Meldungen ein. Im Vergleich zum Vorjahr 2023, in dem 727 Meldungen verzeichnet wurden, entspricht dies einem signifikanten Anstieg um 158 Fälle.
Abhilfemaßnahmen:
Gemäß Art. 58 Abs. 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen den Aufsichtsbehörden eine Reihe von Abhilfebefugnissen zur Verfügung, um situationsabhängig angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Im Berichtszeitraum 2024 wurden insgesamt sieben Warnungen gemäß Art. 58 Abs. 2 lit. a DSGVO ausgesprochen sowie zwölf Verwarnungen gemäß Art. 58 Abs. 2 lit. b DSGVO. Darüber hinaus kamen in sechs Fällen Maßnahmen in Form von Anweisungen und Anordnungen gemäß Art. 58 Abs. 2 lit. c bis g sowie lit. j DSGVO zur Anwendung. In sieben Fällen wurden Geldbußen nach Art. 58 Abs. 2 lit. i DSGVO verhängt. Hintergrundinformationen zu Sachverhalten einzelner verhängter Geldbußen sind in den Kapiteln 11.2 und 11.4 des Tätigkeitsberichts enthalten.
Fazit:
Der Tätigkeitsbericht der LfDI des Saarlandes für das Jahr 2024 zeigt eine insgesamt hohe Inanspruchnahme der Aufsichtsbehörde durch Bürgerinnen und Bürger sowie durch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen. Die Anzahl der eingegangenen Beschwerden stieg im Vergleich zum Vorjahr signifikant um 101 Fälle auf insgesamt 565, wobei der Großteil nicht-öffentliche Stellen betraf. Auch wenn im Bereich der Beratung ein leichter Rückgang auf 264 schriftlich dokumentierte Anfragen zu verzeichnen ist, bleibt die Beratungsfunktion ein zentrales Element der behördlichen Tätigkeit, dass ein breites Spektrum von Anfragen abdeckt.
Im Bereich der Meldungen von Datenschutzverletzungen wurde mit 885 registrierten Fällen ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr beobachtet, was auf eine gestiegene Sensibilität und Meldebereitschaft hinweisen könnte. Hinsichtlich der Abhilfebefugnisse gemäß Art. 58 Abs. 2 DSGVO nutzte die LfDI des Saarlandes verschiedene Instrumente, darunter Warnungen, Verwarnungen, Anordnungen sowie Geldbußen, um angemessen auf festgestellte Datenschutzverstöße zu reagieren.
Insgesamt unterstreichen die vorliegenden Zahlen die zunehmende Bedeutung datenschutzrechtlicher Fragestellungen in der Praxis und die zentrale Rolle der Aufsichtsbehörde bei der Durchsetzung der DSGVO. Die statistische Erfassung beschränkt sich dabei konsequent auf schriftlich dokumentierte Vorgänge, was sowohl die Vergleichbarkeit der Daten erhöht als auch die formale Qualität der Berichtsinhalte sichert.
Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Version hieß es, dass die Beschwerden von öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen initiiert wurden, sie waren allerdings von den Beschwerden betroffen. Dies haben wir berichtigt.
23. Oktober 2025 @ 14:14
Die nicht-öffentlichen und öffentlichen Stellen haben die Beschwerden selbst eingereicht, oder betrafen die eingereichten Beschwerden die entsprechenden Stellen?
23. Oktober 2025 @ 14:53
Vielen Dank für die Anmerkung bzw. Rückfrage. Nach meinem Verständnis des Tätigkeitsberichts betrafen die eingereichten Beschwerden die jeweiligen Stellen. Dies haben wir im Text an den entsprechenden Stellen angepasst.