Die Diskussion um die Facebookseite „VerbraucherBW“ zwischen dem baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten Jörg Klingbeil und dem für die Seite verantwortlichen Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Minister Bonde, droht zu eskalieren. Der Datenschutzbeauftragte hatte (wir berichteten) das Ministerium am 17.03.2015 per Pressemitteilung aufgefordert, seine Facebookseite zumindest temporär abzuschalten. Hierbei handelte es sich allerdings noch um keine offizielle Beanstandung und somit um keinen Verwaltungsakt.

Reaktion des Ministers auf Facebook

Auf die Aufforderung hat Minister Bonde nun direkt auf der Facebookseite „VerbraucherBW“ mit der Überschrift „Zurück zur Schreibmaschine löst das Datenschutzproblem nicht!“ reagiert. Er wies darauf hin, dass er der Aufforderung zur Abschaltung der Seite definitiv nicht nachkommen werde und führte aus, dass sich die datenschutzrechtlichen Probleme von Facebook nicht dadurch lösen ließen, dass staatliche Institutionen sich aus „diesem Teil der gesellschaftlichen Realität“ zurückziehen würden. Im Gegenteil sei es „[i]m digitalen Zeitalter … eine wichtige Aufgabe des Verbraucherministeriums, die Menschen gezielt dort zu informieren, wo sie sich bewegen – und das [seien] im 21. Jahrhundert auch die sozialen Netzwerke….“

Datenschützer in die Sozialen Medien

Minister Bonde geht sogar einen Schritt weiter und fordert in seinem Facebookbeitrag den Datenschutzbeauftragten auf, sein „Amt auf allen Kanälen zu nutzen. Ein Datenschutzbeauftragter und sein Team muss in die sozialen Netzwerke!“

Beistand für den Datenschutz

In die Diskussion hat sich nun auch der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert mit einem offenen Brief an Minister Bonde gewendet. Herr Weichert stellt sich ganz klar auf die Seite seines Kollegen Klingbeil. Er verweist auf das „illegale Geschäftsmodell“ von Facebook und darauf, dass ein Ministerium Teil der staatlichen Gewalt und somit durch Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz an Gesetz und Recht gebunden ist. Da Facebook wesentliche deutsche und europäische Datenschutzregelungen verletze, könnten staatliche Stellen eben gerade nicht auf Facebook präsent sein. Dies unterscheide staatliche Institutionen auch von Zeitungen und Radiosendern, die unter Wahrnehmung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung handelten.

Wie geht es weiter?

Wie sich der Streit entwickelt, liegt jetzt in der Hand des Landesdatenschutzbeauftragten. Er könnte eine offizielle Beanstandung nach § 30 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg gegen die Seite „VerbraucherBW“ aussprechen. Eine solche Beanstandung wiederum wäre ein Verwaltungsakt, gegen den das Landesministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Rechtsmittel einlegen könnte. Die Parallelen zum vergleichbaren Fall im Jahr 2011 in Schleswig-Holstein verdichten sich jedenfalls.

Wir werden die Diskussion für Sie weiter verfolgen und darüber berichten.