Menschen tauschen sich zunehmend über Messenger-Dienste aus. Dies ist im kirchlichen Umfeld nicht anders als in anderen Bereichen gesellschaftlichen Zusammenlebens. Die katholische und die evangelische Kirche hatten bereits im Jahr 2017 den Einsatz von WhatsApp für den dienstlichen Gebrauch untersagt.

Der Beauftragte für den Datenschutz in der Evangelischen Kirche in Deutschland hat Ende Oktober nun eine ergänzende Stellungnahme zum Einsatz von Messenger-Diensten herausgegeben, in der konkrete Messenger-Dienste auf ihre Anwendbarkeit im dienstlichen Umfeld der Kirche bewertet werden.

Beurteilungskriterien

Folgende Kriterien wurden zur Bestimmung eines datenschutzkonformen Messenger-Dienstes herangezogen:

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der über den Messenger-Dienst ausgetauschten personenbezogenen Daten muss gewährleistet sein.
  • Anbieter nutzt die empfangenen personenbezogenen Daten ausschließlich für Zwecke der Übertragung von Nachrichteninhalten zwischen den Teilnehmenden einer Unterhaltung.
  • Unberechtigte Weitergabe von Kontaktdaten an den Messenger-Anbieter – insbesondere durch Übermittlung des auf dem eingesetzten Endgerät gespeicherten Telefonbuchs – muss ausgeschlossen sein.

Bewertung der Messenger

Der Datenschutzbeauftragte der Evangelischen Kirche bewertet einige der populärsten Messenger wie folgt:

  • Vom dienstlichen Einsatz von WhatsApp und Telegram wird abgeraten.
  • Der Gebrauch von Signal wird nicht empfohlen.
  • Grünes Licht bekommen die auf dienstliche Nutzung zugeschnittenen Messenger-Dienste SIMSme Business und Threema Work.
  • Als Sternchenlösung wird die Entwicklung eines eigenen Messenger-Dienstes auf Basis von etablierten und frei zugänglichen Protokollen empfohlen.

Wie Zufrieden die Nutzer mit dieser Stellungnahme sind, sei dahingestellt. Löblich ist auf jeden Fall der konkrete Anwendungsbezug. Mitarbeiter der Kirche haben nun einen Leitfaden, nach dem sie einen datenschutzkonformen Messenger auswählen können.