Zumindest soweit es den Bereich der Katholischen Kirche betrifft. Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche Deutschland hat im Oktober einen Beschluss veröffentlicht, der ganz klar festhält, dass die Sorgeberechtigten für alle Minderjährigen in die Veröffentlichung von Fotos, Videos, Tonaufnahmen etc. einwilligen müssen.

Der Beschluss im Einzelnen:

  1. Eine Einwilligung zur Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos, Film und Tonaufnahmen kann auch durch den Minderjährigen erteilt werden, sobald er über die erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt, was regelmäßig spätestens mit der Vollendung des 16. Lebensjahres der Fall ist.
  2. Zur Veröffentlichung der Aufnahmen ist zusätzlich eine Einwilligung der Sorge-berechtigten des Minderjährigen erforderlich.
  3. Die Grundsätze können nicht dadurch umgangen werden, dass das Elternrecht pauschal durch Vollmacht auf Dritte übertragen oder gänzlich auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verzichtet wird.

Auch eine pauschale Übertragung der Vollmacht an Dritte lehnen die Diözesandatenschutzbeauftragten strickt ab. Mit diesem Konstrukt hatten sich zuletzt einige kirchliche Jugendreisen beholfen, in dem den Betreuern der Reise eine Vollmacht erteilt wurde, zu entscheiden, welche Bilder von der Reise im Internet oder auf Social Media Seiten zu Zwecken der Reiseberichterstattung genutzt werden dürfen.

Auch der 16- oder 17-jährige darf also nicht alleine entscheiden, welche Bilder von ihm veröffentlicht werden. Lediglich darf er der Veröffentlichung widersprechen, selbst wenn die Sorgeberechtigten dieser zugestimmt haben.