Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte Spannungsfeld zwischen Terrorbekämpfung und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Vor sechs Jahren wurde auf EU-Ebene der Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (engl. Authorised Economic Operator -AEO-) eingeführt. Mit diesem Status, der bei der Zollbehörde beantragt werden muss, können Unternehmen innerhalb der EU in einem vereinfachten Verfahren Zollbewilligungen erhalten. Zollbehörden vergeben den Status an Unternehmen nur gegen die Zusicherung umfangreicher Kontrollen von Mitarbeitern, Lieferanten und Auftragnehmern. Im folgenden Artikel wird näher auf das Spannungsfeld zwischen den Interessen der Terrorbekämpfung und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegangen.

Was ist ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter?