Anfang vergangener Woche berichteten wir über die Massenabmahnschreiben der CREDICON Ltd.. Dessen Director Rainer Deyhle sah sich beim Surfen im Internet in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn Google Analytics als Analysesoftware eingesetzt wird.
Neben großen Unternehmen wurden auch kleinere Betriebe, Friseursalons und KfZ-Werkstätten abgemahnt. Wir haben dargestellt, dass wir der Zahlungsaufforderung aus mehreren Gründen nicht nachkommen würden.
Nun liegen uns die ersten Massenschreiben eines von Rainer Deyhle beauftragten Rechtsanwaltes Günter Porzner aus Schwaigern vor. Die CREDICON Ltd. wird nicht mehr erwähnt. Dieser Rechtsanwalt gibt an, die Interessen von Rainer Deyhle – der überraschenderweise in Stuttgart und nicht in London wohnt – zu vertreten.
Das Schreiben besteht erkennbar aus Textbausteinen, enthält keine substantiellen neuen Informationen und endet mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von nun ca. 1.100 €. Ferner verlangt er von den Empfängern, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Wir hatten – neben einigen Auffälligkeiten des Schreibens – aufgeführt, dass das Bestehen des Anspruchs unter anderem davon abhängt, ob und welche Daten von Webseitenbesuchern an Google transferiert werden. Der Kollege Porzner mutmaßt dazu, dass vollständige IP-Adressen „wahrscheinlich“ zu Google in die USA übermittelt und dort gespeichert würden. Begründet wird die Vermutung vom Kollegen nicht.
Was ist zu beachten?
Soweit Webseiten tatsächlich Analysetools wie Google Analytics, Omniture von Adobe oder PIWIK einsetzen, sollten Unternehmen IP-Adressen nur gekürzt um das letzte Oktett erheben. Für Google Analytics hat der hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Datensicherheit eine Handreichung zum datenschutzkonformen Einsatz veröffentlicht. Die Hinweise sollten Unternehmen beachten und stets eine aktuelle Datenschutzerklärung auf den Webseiten bereithalten (vgl. unsere Hinweise hier).
Im Übrigen enthalten die Schreiben, die uns vorliegen, keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. Die Erfolgsaussichten einer Klage haben sich – soweit erkennbar – nicht erhöht.
Kritische Gedanken
28. Juli 2017 @ 13:26
Wobei es tatsächlich unzählige Blogs gibt, die
-kein korrektes Impressum führen,
-keine ordentliche Datenschutzerklärung mit Opt-Out-Cookie zur Verfügung stellen und
-keine Anonymisierung der IP vornehmen (das braucht nämlich nicht vermuten. Ein einfacher Blick in den Quelltext reicht dabei schon aus!)
Mich ärgert es, dass es vielen Leuten komplett egal ist, was der Datenschutz verlangt. Wer eine Seite betreibt, muss seine Verantwortung tragen und sich mit den rechtlichen Gegebenheiten auseinander setzen. Wer kleine Fehler macht, sollte nicht sinnlos abgemahnt werden, wer sich jedoch mit dem sprichwörtlichen Hinterteil drauf setzt, sollte berechtigterweise in seine Schranken gewiesen werden.
Interessierter Leser
30. April 2017 @ 15:20
Wie genau sollte man sich denn verhalten, nachdem nan nun die rechtlichen Dinge angepasst hat. Mittlerweile werden die Schreiben mit Screenshots des vermeintlichen Webseitenbetreibers verschickt, um den Druck zu erhöhen. Läuft die Sammelklage schon gegen Herrn Rainer Deyhle und seinem unseriösen Anwalt Porzner? Diesen Leuten sollte das Handwerk gelegt werden und die Anwaltslegitimation dauerhaft entzogen werden.
Abmahnungen wegen "Google Analytics"
5. April 2017 @ 8:13
[…] die „Datenschutz-Notizen“ berichten, kommt es derzeit offenbar zu einer „Abmahnwelle“ (mehr zum Begriff hier) […]