Im Alltag tauchen immer neue Geräte auf, die mithilfe moderner Technologien das Leben bequemer machen sollen. So gibt es Kühlschränke mit eingebauter Kamera, die per App zeigen, welche Lebensmittel fehlen. Waschmaschinen setzen auf Künstliche Intelligenz, um den Waschgang zu optimieren. Und Überwachungskameras lassen sich inzwischen bequem aus der Ferne steuern. Seit einiger Zeit stehen europäischen Verbrauchern auch sog. Smart Glasses zur Verfügung. Ein Hersteller solcher Brillen ist Ray-Ban, der diese im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Social Media-Konzern Meta entwickelt und herstellt.

Smart Funktionen

In das Gestell sind zwei Kameras und fünf Mikrofone eingebaut. Diese ermöglichen es dem Brillenträger, Fotos und Kurzvideos aufzunehmen sowie Musik zu hören. Damit Aufnahmen nicht heimlich erstellt werden und die umstehenden Personen die Verarbeitung erkennen können, erscheint – nach Angabe der Hersteller – eine leuchtende LED, sofern die Kameras aktiv sind. Wird die LED-Leuchte verdeckt, seien keine Bildaufnahmen möglich.

Ferner ist in die neuen Modelle der KI-Assistent Meta AI integriert. Die KI-basierten Funktionen ermöglichen es u. a., Informationen zu notieren, Texte zu übersetzen sowie QR-Codes zu scannen.

Ist der Vorgang datenschutzrelevant?

Ein Vorgang ist dann datenschutzrechtlich relevant, wenn zum einen personenbezogene Daten vorhanden sind und zum anderen auch eine Verarbeitung dieser Daten stattfindet.

Nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO spricht man dann von personenbezogenen Daten, wenn sich die Informationen dazu eignen, auf eine natürliche Person zurückzuschließen. Personenbezogene Daten werden dann verarbeitet, wenn sie u. a. erfasst, geordnet oder gespeichert werden, Art. 4 Nr. 2 DSGVO.

Aufgrund der Erstellung von Film- und Audioaufnahmen sowie der Sprachsteuerung ist der Anwendungsbereich der Datenschutzgesetze eröffnet.

Wie werden Daten verarbeitet?

Die Funktionen werden per Sprachbefehl („Hey Meta“) aktiviert, was zur Folge hat, dass die Brille stets im Hintergrund aktiv ist. Das Gerät hört und analysiert dauerhaft ihre Umgebung und leitet die Daten an die Hersteller weiter. Die Daten werden in der Meta-Cloud gespeichert und ggf. durch KI-Systeme analysiert. Die Möglichkeit einer lokalen Speicherung ist nicht vorgesehen. Ferner ist es nicht möglich, die Sprachaufzeichnung auszuschalten – sofern keine Audiodaten aufbewahrt werden sollten, muss jede Datei manuell in der mobilen Meta AI-App gelöscht werden.

Datenschutzrechtliche Bedenken

Die im Zusammenhang mit dem Einsatz der smarten Brillen durchgeführten Datenverarbeitungen werden von Datenschützern stark kritisiert. Von großer Relevanz ist hier, dass diverse, ggf. sensible, personenbezogene Daten Dritter, die der Datenverarbeitungen nicht zustimmen und über kein reales Widerrufs- bzw. Widerspruchsrecht verfügen, verarbeitet werden. Unter Umständen haben sie sogar keine Kenntnis darüber, dass ihre Daten verarbeitet werden.

Auch die seitens der Hersteller versprochene Transparenz wird durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) in Frage gestellt. Obwohl die auf der Vorderseite der Brille angebrachte LED, die bei Foto- oder Videoaufnahmen aufleuchten, in den neuen Modellen vergrößert wurde, ist die BfDI der Auffassung, dass für Umstehende nicht immer zu erkennen ist, ob die Brille gerade aufnimmt. Dies ist insbesondere bei hellem Sonnenschein oder Gegenlicht der Fall.

Gegen die versprochene Transparenz spricht auch die Tatsache, dass für reine Sprachaufnahmen kein Indikator vorhanden ist. Dabei sind die Mikrofone dauerhaft im Hintergrund aktiv und zeichnen – oft unbemerkt – auf, was in der Umgebung passiert. Die Aufnahme ist mindestens im Umkreis von zwei Metern möglich. Aufgrund des Zwangs zur Datenspeicherung in der Meta Cloud, werden die gespeicherten Daten stets an die Hersteller übermittelt. Dort werden die Daten – mithilfe von KI – ausgewertet und ggf. zum KI-Training verwendet.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die Smart-Brille auch im „stand by Modus“ einen ähnlichen Überwachungsdruck wie Kameraattrappen erweckt. Für die Erzeugung des Drucks ist maßgeblich, dass diese Brille auch als solche mit ihren Nutzungsmöglichkeiten von betroffenen Personen erkannt wird. Wird die Brille als eine smarte Brille erkannt, ist ein gefühlter Überwachungsdruck nachvollziehbar. Wesentlich hierfür ist, dass nicht jeder die LED-Lampe bei einer tatsächlichen Aufnahme als solche erkennen kann und folglich nicht zwingend unterscheiden kann, ob eine Aufnahme tatsächlich stattfindet oder nicht.

Der Unterschied zu einer Kameraattrappe ist aber, dass sie als Kamera mit ihrer Funktion sofort und unzweideutig für jedermann erkennbar ist. Die wahrzunehmende Optik der Brille lässt den objektiven Betrachter zunächst auf eine Primärnutzung als reine Sehhilfe schließen. Erst bei einer genaueren Betrachtung und ggf. spezifischeren Kenntnissen sind die Zusatzfunktionen als solche erkennbar. Dennoch ist nicht final auszuschließen, dass aufgrund des Einsatzes einer smarten Brille, bei der die Bildaufnahme nicht aktiviert wurde, den Betroffenen rechtlich relevante Ansprüche zustehen könnten.

Vorsicht geboten

Die im Kontext der smarten Brille eingesetzte Technik kann einen starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte – insbesondere der Außenstehenden – darstellen. Aus diesem Grund ist das Gerät verantwortungsvoll einzusetzen.