Eine Arbeitsgruppe verschiedener Verbände (Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e. V. (BvD), Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg), Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V. (GMDS), Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. (GDD)) hat einen neuen Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) für den Bereich des Gesundheitswesens entwickelt.
Warum noch ein ADV-Muster?
Verschiedene Institutionen wie die BITKOM haben bereits ADV-Musterverträge erstellt, die allerdings nie auf die Besonderheiten des Gesundheitswesens eingegangen sind. So unterscheiden sich Krankenhäuser oder Arztpraxen naturgemäß von Industrieunternehmen. Hinzu kommt, dass im Gesundheitsbereich häufig landesspezifische und zum Teil auch kirchliche Datenschutzregelungen gelten.
Die Verfasser betonen, dass die Ausarbeitungen auch dem aktuellen Stand der geplanten europäischen Datenschutzgrundverordnung genügen.
Checklisten
Neben dem Vertragsmuster werden Beispielchecklisten bereitgestellt, anhand derer die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe einer Auftragsdatenverarbeitung überprüft werden können.
Die Muster können hier heruntergeladen werden.