Ob Fahrrad, Koffer, Portemonnaie oder Schlüsselbund – Apples AirTags erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit und eignen sich zweifellos, um verlegte oder verloren gegangene Gegenstände wiederzufinden. Doch spätestens nachdem wiederholt Missbrauchsfälle an die Öffentlichkeit gelangten und eine Sammelklage von Stalking-Opfern gegen Apple eingereicht wurde, ist umstritten ob Apples Tracking Gerät ausreichende Sicherheitsfunktionen bietet und es bleibt abzuwarten ob bzw. wie Hersteller und Gesetzgeber reagieren.

Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die Thematik geben.

Zweckentfremdung

Ein handlicher und leicht zu bedienender Funksender mit einem Gewicht von gerade mal 11 Gramm und dem Durchmesser einer Zwei-Euro-Münze – es verwundert kaum, dass ein solches Gerät auch an fremden Gegenständen angebracht werden kann und Personen dadurch getrackt werden. Der tatsächliche Anwendungsbereich geht in der Realität also weit über den ursprünglichen Zweck hinaus: Neben der Vorbereitung von Auto-Diebstählen und dem Tracking von russischen Truppenbewegungen im Ukraine-Konflikt, wurden AirTags, wie bereits oben erwähnt, vor allem als Peilsender eingesetzt, um Menschen aufzulauern. Trauriger Tiefpunkt ist ein Todesfall in Indiana bei dem eine Frau ihren 26-Jährigen Freund mittels eines AirTags bis zu einer Bar verfolgte, da sie ihn der Untreue verdächtigte und ihn daraufhin drei Mal mit dem Auto überfuhr.

Doch wie funktioniert Apples Tracking-Gerät eigentlich?

Funktionsweise

Ein AirTag ist ein Bluetooth-Ortungsgerät, welches seinen Standort nicht wie ein GPS-Empfänger selbst ermittelt, sondern per Kurzstreckenfunk ein nur wenige Meter weit reichendes Signal ausstrahlt. Dieses Signal wird dann von einem anderen Apple-Gerät (iPhone, iPad, MacBook) erkannt und der letzte Standort an dem das Gerät mit dem AirTag zusammengetroffen ist, wird von dem iPhone registriert. Daraufhin schickt das iPhone den Standort des AirTags anonymisiert an die Cloud und der Nutzer sieht über Apples „Wo ist“- Netzwerk, wo sich der AirTag befindet.

Der hohe Marktanteil von Apple – weltweit werden mehr als eine Milliarde iPhones aktiv genutzt – macht es möglich, dass dieses Prinzip funktioniert und hat den Vorteil, dass AirTags vergleichsweise günstig hergestellt werden können und weniger Strom verbrauchen als GPS-Empfänger.

Sicherheits- und Anti-Stalking Funktionen

Bereits kurz nachdem das Produkt im April 2021 auf dem Markt erschienen ist, wurde die Effektivität der dazugehörigen Schutzmechanismen in Frage gestellt und Apple reagierte, indem es die Schutzfunktionen durch das Firmware-Update verbesserte.

Verschlüsselung

Durch ein Public-Key-Verschlüsselungsverfahren soll gewährleistet werden, dass ausschließlich der Besitzer des AirTags den Standort einsehen kann, weil nur dessen iPhone die öffentlichen und privaten Keys kennt.

Warnmeldung des AirTags

Wenn ein AirTag vom iPhone des Besitzers für längere Zeit getrennt ist, spielt es einen Ton ab, sobald es bewegt wird. Dieser Ton erfolgte zunächst aber erst nach drei Tagen. Durch das Firmware-Update wurde dieser Zeitraum so verkürzt, dass nach 8 bis 24 Stunden das Warnsignal erfolgt. Allerdings dauerte es nicht lange bis die ersten Anleitungen im Internet zu finden waren, um den Lautsprecher des AirTags deaktivieren zu können und der Warnton ist mit 60 Dezibel ohnehin nicht besonders laut und wird nur 15 Sekunden lang abgespielt, wie heise online berichtete. Zudem läuft diese Funktion ins Leere, wenn der Getrackte gar nicht in der Lage ist den AirTag zu hören, etwa dann, wenn der AirTag am Auto angebracht ist.

Warnmeldung auf dem iPhone

Apple reagierte darauf, indem das Firmware-Update nun zusätzlich auch eine Warnmeldung auf dem iPhone eingerichtet hat, wenn man von einem fremden AirTag über einen längeren Zeitraum begleitet wurde. Allerdings wurde auch diese Funktion kritisiert, da die Warnung erst dann erfolgt, wenn man wieder zu Hause oder an anderen regelmäßig besuchten Orten angekommen ist und der Trackende dann bereits Kenntnis von diesem Ort hat. Zudem setzt diese Funktion ein iOS 16.2 Update voraus und noch nicht aktualisierte iPhones oder ältere Geräte die iOS 16.2 nicht unterstützen erhalten keinen Warnhinweis. Dies gilt ebenso für Android Smartphones, für welche Apple mittlerweile eine App zur Verfügung gestellt hat, um nach AirTags mit einem manuellen Scan suchen zu können. Eine automatische Hintergrunderkennung ist dadurch allerdings nicht gewährleistet.

(Hinweis: Die Drittanbieter-App „Airguard“, die von Forschenden der TU Darmstadt entwickelt wurde, soll für Android-Nutzer nach Angaben der Entwickler automatische Scans ermöglichen und auch vor Bluetooth Trackern warnen.)

Rechtliche Bewertung: Strafbarkeitslücke

Bedenklich ist, dass das Tracking mittels eines AirTags bisher keinen Anklang im Strafgesetzbuch gefunden hat:

Das Ausspähen von Daten nach § 202 a StGB stellt das Verschaffen eines Zugangs zu Daten unter Strafe, wenn die Daten nicht für den Täter bestimmt sind. Hier ist der Täter aber als Eigentümer und Besitzer Verfügungsberechtigter des AirTags und diese Daten sind auch dann für ihn bestimmt, wenn diese den Standort des Opfers wiedergeben. Somit ist kein taugliches Tatobjekt gegeben.

Der Straftatbestand der Nachstellung nach § 238 StGB umfasst die oben beschriebenen Fälle nicht, da durch die Positionierung eines AirTags nicht die räumliche Nähe des Opfers aufgesucht wird (§ 238 Abs. 1 Nr. 1 StGB) und auch kein solcher Kontakt hergestellt wird, bei dem eine Kommunikation mit dem Opfer möglich ist (§ 238 Abs. 1 Nr. 2 StGB). Auch eine Nachstellung durch §§ 202 bis 202 c StGB (§ 238 Abs. 1 Nr. 5 StGB), welche die Situationen des „Cyberstalking und Cybermobbing“ regelt, erfasst den Missbrauch nicht, da dies eine rechtswidrige Haupttat voraussetzt, welche hier in der Regel nicht gegeben ist (siehe oben zu § 202 a StGB).

Es bleibt daher nur der Auffangtatbestand nach § 238 Abs. 1 Nr. 8 StGB, welcher „eine mit den Nummern 1 bis 7 vergleichbare Handlung“ des Täters voraussetzt. Dieser setzt jedoch eine wiederholte Begehung und eine Eignung zur nicht unerheblichen Beeinträchtigung der Lebensgestaltung voraus, welche jeweils nicht gegeben sind, da die AirTags nur einmalig platziert werden und durch einen einfachen Klick wieder deaktiviert werden können. Es erscheint im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot nach Art. 103 Abs. 2 GG unwahrscheinlich, dass diese Tatbestandsmerkmale so weit ausgelegt werden, dass das Tracking mittels AirTags umfasst werden kann.

Fazit

Positiv zu bewerten ist, dass die Gefahr des Missbrauchs von AirTags nach Produkterscheinung zunehmend mehr Beachtung in der Öffentlichkeit erfahren hat und Apple mit verbesserten Schutzfunktionen reagierte, welche das Stalking erschweren. Beispielsweise wurde in den USA ein Mann mithilfe der iPhone Warnmeldung überführt, nachdem er einer Frau gleich drei AirTags untergeschoben hat und nach Verständigung der Polizei letztlich die AirTags bis zu der Polizeibehörde verfolgte und daraufhin unmittelbar in U-Haft genommen wurde. Solche Beispiele zeigen, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, um der Zweckentfremdung der AirTags entgegenzuwirken und dass Apple die Missbrauchsfälle ernst nimmt. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass einige Täter kreativ genug sind, um weitere Möglichkeiten zu finden, die AirTags für ihre missbräuchlichen Zwecke zu verwenden.

Apple wird als Hersteller langfristig gefordert sein, dies durch fortlaufende Aktualisierung der Sicherheitsfunktionen zu unterbinden und darf sich hierbei nicht nur auf Apple Geräte beschränken, sondern muss sich darum bemühen auch Android-Nutzer gleichwertig zu schützen. Bedenklich ist aber in jedem Fall, dass der Missbrauch von AirTags hierzulande nicht unter Strafe steht, obwohl die Geräte sich neben dem Tracking von Personen auch für die Vorbereitung von anderen Straftaten wie Diebstählen eignen und der Thematik eine nicht unerhebliche Brisanz verleihen. Auf nationaler Ebene besteht daher eine eklatante Strafbarkeitslücke, die der Gesetzgeber schließen sollte, um das Strafrecht an die fortschreitende Digitalisierung anzupassen.

 

Hinweis: Der Beitrag wurde am 29.03.2023 aktualisiert.