Der Mensch ist von Natur aus faul. Der vor wenigen Tagen in Deutschland vorgestellte Amazon Dash Button kommt ihm da sehr gelegen – ermöglicht er doch die Bestellung bestimmter Produkte beim Online-Händler mit einem einzigen Knopfdruck. Wer den werbewirksamen Knopf betätigt, bestellt automatisch das zuvor eingestellte Produkt der teilnehmenden Unternehmen bei Amazon und erhält die Ware spätestens 2 Tage später per Post bis an die Haustür geliefert. Dafür muss der Kunde lediglich diese kleine „Fernbedienung“ bestellen, die sich überall im Hause verteilen lässt.
Doch damit der Bestellknopf überhaupt funktioniert, muss er zunächst per W-LAN mit dem Amazon Konto verbunden werden. Auch muss der Dash Button in der für den Betrieb erforderlichen App von Amazon zunächst konfiguriert werden, wo so z.B. auch Mehrfachbestellungen deaktiviert bzw. der Bestellschutz kontrolliert werden kann. Amazon empfiehlt hierzu seinen Kunden, die Zugangsdaten auf den Amazon Servern zu speichern und das Gerät dauerhaft einzurichten.

Diesem vereinfachtem Bestellvorgang stehen jedoch rechtliche Bedenken gegenüber. So haben unter anderem Datenschützer und vor wenigen Tagen auch die Verbraucherzentrale NRW starke Kritik am Amazon Dash Button geäußert.

Konflikt mit dem Verbraucherschutz

Zum einen bestehen Zweifel an der Rechtskonformität der Bestellung per Amazon Dash Button. Beim Kauf von Ware über das Internet muss der Verbraucher hierzulande einerseits über seine Rechte wie z.B. dem 14-tägigen Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss ordnungsgemäß belehrt werden (§§ 312g, 355 ff. BGB), andererseits aber auch über die genaue Beschaffenheit der Ware und dem konkreten Preis informiert sein. Shop-Betreiber müssen unzählige Angaben z.B. genaue Bezeichnung des Produkts, Preis, Versandkosten, Liefertermin, enthaltene Mehrwertsteuer usw. dem Käufer klar erkennbar anzeigen. Grundlegende Rechtsvorschriften des Verbraucherschutzrechts könnten unterlaufen werden, wenn der Kunde beispielsweise in der Küche oder im Waschkeller diesen elektronischen Transponder von Amazon anheftet und situationsbedingt durch das Auslösen das Produkt kauft.

Der Kunde erhält nach dem Knopfdruck immerhin eine Benachrichtigung über die eingegangene Bestellung, so dass er die Bestellung prüfen und unter Umständen noch rechtzeitig stornieren kann. Das von Amazon selbst angebotene 30-tägige Rückgaberecht besteht auch weiterhin.

Trotzdem rügt die Verbraucherzentrale NRW  die Intransparenz der Preisgestaltung durch Amazon. Die Einfachheit des Systems führt zum Manko, dass der Kunde gar nicht die Marktangebote und unterschiedlichen Preise vergleichen kann und so unter Umständen dem „dynamischen Preismanagement“ durch den US-Amerikanischen Online-Händler unterliegt. Ausgehend vom analysierten Kaufverhalten des Stammkunden könnten sogar die individuellen Preise erhöht werden.

Für die Teilnahme am neuen Programm ist die Amazon Prime Mitgliedschaft erforderlich, die jährlich 49 Euro kostet. Ferner baut der Händler damit eine Kundenbindung auf, die den Einzelhandel und Wettbewerb gefährdet, wie die Verbraucherzentrale NRW zu Bedenken gibt. All dies sind versteckte Nachteile für den Verbraucher.

Verstoß gegen den Datenschutz?

Der Amazon Dash Button wirft darüber hinaus auch datenschutzrechtliche Fragen auf. So kann Amazon noch mehr Daten über seine Mitglieder sammeln, die weit über die herkömmliche Profilbildung des Kunden und der personalisierten Werbung hinausgehen, und nach einer bestimmten Zeit sogar Kaufzyklen berechnen. Regelmäßige Bestellungen von Haushaltswaren und Produkten des Alltags ermöglichen ein gutes Abbild des Nutzungsverhalten des Einzelnen.

Die Amazon Shopping App für das Smartphone oder Tablet benötigt weitgehende Berechtigungen im System und überträgt zusätzliche Informationen des Benutzers an das Unternehmen. Insgesamt werden damit deutlich mehr personenbezogene Daten an Amazon übermittelt als beim herkömmlichen Online-Shopping.

Und der nächste Schritt ist das „Internet der Dinge“.  Schließlich arbeitet der börsennotierte Online-Versandhändler am sogenannten „Dash Replenishment Service“, einer elektronischen Schnittstelle für Haushaltsgeräte, die mit dem Internet verbunden werden und in ferner Zukunft von sich aus Bestellungen vornehmen können.

Das Leben wird nicht einfacher

Der Amazon Dash Button soll das Leben vereinfachen: Wir bestellen das neue Waschmittel oder die geliebten Kaffee-Kapseln mit einem einzigen Klick. Aber ist dem auch wirklich so? Der Versand dauert in der Regel bis zu zwei Tagen, der Preisvergleich oder Kauf weiterer Zusatzprodukte fehlt gänzlich und falls der Postbote niemanden Zuhause antrifft, gilt es das Paket am darauffolgenden Tag bei der nächsten Postfiliale abzuholen. Und dann ist noch an Transportschäden, fehlerhaften Bestellungen oder sonstigen Unwägbarkeiten zu denken, wenn beispielsweise Mehrfachbestellungen aktiviert sind und jemand mehrfach den Auslöser betätigt.

Update 16.9.2016: Mittlerweile ist die gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung aus der Abmahnung gegenüber Amazon verstrichen. Amazon hat allen Anschein nach die Unterlassungserklärung nicht abgegeben und auch nicht auf das Vorgehen der Verbraucherschutzzentrale NRW reagiert. Die Verbraucherschützer ließen deshalb heute mitteilen, dass sie nunmehr die Klage gegen das Unternehmen erheben werden. Damit halten sie weiterhin an ihrer Kritik am Dash Button fest.