Die Diskussion über die Einführung einer Obergrenze für Bargeld habe ich zuerst gar nicht so ernst genommen, denn, wann habe ich das letzte Mal eigentlich einen Betrag über 5.000,- Euro bar bezahlt? Das ist die Summe, die die Bundesregierung als Obergrenze plant. Gerne europaweit, zur Not aber auch alleine. Doch richtig, da gab es einen Autokauf in einer weiter entfernten Stadt und ich wollte weder dem Händler im Voraus Geld überweisen, noch wollte dieser mir Auto und Fahrzeugpapiere ohne Geld überlassen.  Die Lösung: Barzahlung. Und nein, ich wollte kein Schwarzgeld waschen, habe mit Korruption nichts zu tun und terroristische Aktivitäten unterstütze ich auch nicht.

Argumente für eine Bargeldobergrenze

Als Argumente für eine Bargeldobergrenze werden die Bekämpfung von Terrorismus, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Schwarzgeldgeschäften angeführt. Die Anschläge von Paris, gerne als Paradebeispiel für die Erforderlichkeit stärkerer Überwachungsmaßnahmen in Europa genutzt, helfen hier jedoch gerade nicht. In Frankreich gibt es bereits seit längerem eine Obergrenze für Bargeldzahlungen (wie übrigens in weiten Teilen Europas – siehe die Übersichtskarte des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland).

Zu bedenken ist auch, dass, folgt man den Argumenten der Befürworter, die komplette Abschaffung des Bargelds eine logische Schlussfolgerung darstellen würde. John Cryan, Chef der Deutschen Bank, hat im Januar auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ende des Bargelds bereits in den nächsten zehn Jahren vorausgesagt. Erste Kritik von Datenschützern regt sich da schon.

Was spricht für Bargeld und Bitcoins?

Bei jedem Zahlvorgang fallen Daten an. Absender/Empfänger, Höhe des Betrags, Grund der Überweisung etc. Somit entstehen riesige Datenmengen, die bei unzureichendem Schutz gehackt  und von Behörden zur Überwachung genutzt werden könnten. Allein im Jahr 2014 stieg die Zahl der Konto-Stammdaten-Abrufe um 60 Prozent. Nach neuen Pressemitteilungen sollen zudem anonyme Zahlungsmethoden stärker reguliert werden. Zusammengefasst heißt das:

  • ein elektronische, anonymer Zahlungsverkehr besteht nicht und
  • das Bargeld als Rettungsschirm fällt auch weg.

Erste Kritik von Datenschützern regt sich da schon.

Verhältnismäßigkeit

Nun sind wir an dem Punkt, an dem wir uns die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen müssen. Auf der einen Seite haben wir die mögliche Reduzierung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Schwarzgeld etc. und auf der anderen Seite eine offene, freiheitliche Zivilgesellschaft, in der die Handlungsfreiheit des Einzelnen durch Art. 2 Abs.1 Grundgesetz verbrieft ist. Den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 1 Abs. 1 ivm Art. 2 Abs 1 GG, wird man jedenfalls so lange als unverhältnismäßig und rechtswidrig ansehen müssen, so lange nicht konkret und nachprüfbar von der Bundesregierung dargelegt wird, ob und inwieweit Steuerhinterziehung und Co. durch die Maßnahmen tatsächlich verhindert werden. Andernfalls stehen wir vor einer Black-Box, bei der eine Abwägung für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gar nicht möglich ist. .

Fazit

Die (datenschutz-) rechtlichen Probleme sind nicht von der Hand zu weisen. Jedoch spricht auch einiges für die Einführung einer Obergrenze. Wünschenswert wäre es, wenn der Einzelne weiterhin die Wahl bei der Bezahlung hätte. Wenn bargeldloses Bezahlen für die Kunden immer attraktiver wird, die Sicherheit der Transaktionen gewährleistet ist und die Überwachungsmöglichkeiten des Staates sehr eingeschränkt bleiben, würden sicherlich viel mehr Menschen in Deutschland bargeldlos bezahlen. Ein Blick in die skandinavischen Länder zeigt, dass das Leben dort nahezu bargeldlos ist, obwohl es dort keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze für Bargeld gibt.