Vertreter der Artikel-29-Datenschutzgruppe und der APEC haben sich erstmals in Jakarta (Indonesien) getroffen, um Verfahren und Instrumente zu entwickeln, die es multinationalen Unternehmen, die sowohl in Europa als auch im asiatisch-pazifischen Raum tätig sind, erleichtern sollen, personenbezogene Daten auszutauschen.

Wer sind die Artikel-29-Datenschutzgruppe und die APEC?

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe ist ein Zusammenschluss der Datenschutz-Aufsichtsbehörden aller Mitgliedsstaaten der EU mit dem Ziel, die europäischen Institutionen und die Länder unabhängig zu beraten.

Die Asia-Pacific Economic Cooperation (APEC), auch übersetzt als Asiatisch-pazifische Wirtschaftsgemeinschaft, ist eine internationale Organisation, die es sich zum Ziel gesetzt hat, im pazifischen Raum einen freien und offenen Handel sowie Investitionen in die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Ihr gehören u.a. die USA, Kanada, Russland, Japan, China, Neuseeland und Australien an.

Instrumente des internationalen Datenschutzes

Bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der EU in andere Länder besteht häufig das Problem, dass in diesen Ländern aus Sicht der EU kein angemessenes Datenschutzniveau besteht. Um dennoch einen Datentransfer zu ermöglichen, gibt es die EU-Standardvertragsklauseln, verbindliche Unternehmensrichtlinien (Binding Corporate Rules, BCR) und speziell für die USA das Safe Harbor-Abkommen. Hierbei verpflichten sich die Unternehmen in den Empfängerländern vertragliche Reglungen einzuhalten, um die europäischen Datenschutzstandards zu wahren.

BCR und CBPR

2012 haben die APEC Mitglieder ein eigenes System zum Schutz personenbezogener Daten entwickelt: die Cross-Border Privacy Rules (CBPR).

Sowohl die BCR als auch die CBPR verfolgen den gleichen Ansatz. In beiden Fällen verpflichten sich Unternehmen, intern Reglungen zum Datenschutz einzuhalten und dies durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden prüfen und genehmigen zu lassen.

Aus diesem Grund hat die Artikel-29-Datenschutzgruppe eine Studie der CBPR erstellt, um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Systeme festzustellen. Anhand des Vergleiches wurden bei dem Treffen in Jakarta die Möglichkeiten einer gemeinsamen Zusammenarbeit diskutiert.

Ausblick

Obwohl Vertreter beider Seiten betonten, dass die Kooperation ein großer Fortschritt für den internationalen Datenschutz darstellt, kann das Treffen nur ein erster Schritt sein. In den nächsten Monaten soll daher ein Fahrplan erstellt werden, um die weitere Zusammenarbeit und die konkrete Umsetzung festzulegen.

Angesichts weltweit großer Unterschiede im Bereich des Datenschutzes könnten einheitliche und praktikable Lösungen der Artikel-29-Datenschutzgruppe und der APEC für Unternehmen, die in Europa, Asien und Nordamerika tätig sind, einen Gewinn an Rechtssicherheit bedeuten und auf diesem Weg auch die Rechte betroffener Personen stärken.