Datenübermittlungen in die Vereinigten Staaten von Amerika dürfen nunmehr nicht mehr auf das EU-US-Privacy-Shield gestützt werden. Zum rechtlichen Hintergrund: Die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums bedürfen stets besonderer Aufmerksamkeit. Sie erfordern neben rechtlichen Grundlagen gesonderter Schritte, um datenschutzkonform zu sein. Es ist ein sog. „angemessenes Datenschutzniveau“ herzustellen, […]