Die bayerische Polizei scannt jeden Monat ca. acht Millionen Kfz-Kennzeichen und gleicht diese automatisch mit Fahndungsdateien ab. Dieses Vorgehen wurde 2014 vom Bundesverwaltungsgericht als zulässig betrachtet (vgl. hier).
Nun muss sich das Bundesverfassungsgericht der Thematik annehmen. Der Kläger sieht weiterhin sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Anwaltlich vertreten wird dieser von einem Freiburger Rechtsanwalt, der bereits Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden gegen das Scannen von Kfz-Kennzeichen hat: Im Jahr 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht dem Kläger Recht gegeben und den automatischen Kennzeichen-Scan in Schleswig-Holstein und Hessen für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. „Die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen seien verfassungswidrig und nichtig“ (vgl.heise online). Der Anwalt warnt in seiner jetzigen Beschwerdeschrift vor dem „Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur“.
Johannes
30. März 2016 @ 17:05
Man braucht nicht viel hinzuzufügen. Der moderne Mensch wird sich denken wenn es der Sicherheit und Strafverfolgung dient kann es nicht schlecht sein. Und überhaupt, es werden sowieso viele Daten gesammelt. Aber der Mensch der weiter denkt weiß wohin das führt. Es wird immer weniger Vertrauen geben, der Mensch wird sich in ein Wesen verwandeln das Orwell vorausgesehen hat. Ich betrachte das nicht als Witz. Denn meiner Meinung braucht der Mensch die Verborgenheit, das nicht Überwachen, das Vertrauen etwas nicht zu wissen…..sondern eben ganz menschlich vertrauen dass alles den richtigen Gang geht. Nur Menschen die das können werden eine Gesellschaft aufbauen die man als menschlich bezeichnen kann.