Die bayerische Polizei scannt jeden Monat ca. acht Millionen Kfz-Kennzeichen und gleicht diese automatisch mit Fahndungsdateien ab. Dieses Vorgehen wurde 2014 vom Bundesverwaltungsgericht als zulässig betrachtet (vgl. hier).

Nun muss sich das Bundesverfassungsgericht der Thematik annehmen. Der Kläger sieht weiterhin sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Anwaltlich vertreten wird dieser von einem Freiburger Rechtsanwalt, der bereits Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden gegen das Scannen von Kfz-Kennzeichen hat: Im Jahr 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht dem Kläger Recht gegeben und den automatischen Kennzeichen-Scan in Schleswig-Holstein und Hessen für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. „Die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen seien verfassungswidrig und nichtig“ (vgl.heise online). Der Anwalt warnt in seiner jetzigen Beschwerdeschrift vor dem „Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur“.