Am heutigen Tage (24.02.2016) ist das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ in Kraft getreten.
Ab jetzt können Verbraucherschutzverbände im Wege der Unterlassungsklage gegen datenschutzrechtliche Verstöße von Unternehmen vorgehen, wenn diese Daten zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens einer Auskunftei, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken erheben, verarbeiten oder nutzen.
Nachdem der Bundestag das Gesetz im vergangenen Dezember beschlossen hatte (zum Gesetzgebungsverfahren siehe hier), ist dieses am 17. Februar durch den Bundespräsidenten ausgefertigt, am 23. Februar im Bundesanzeiger verkündet worden (siehe hier) und einen Tag später – also heute – in Kraft getreten.
Die Inhalte des Gesetzes hatten wir bereits hier, hier und hier dargestellt.
Bundesjustizminister Heiko Maas fasst das Gesetz folgendermaßen zusammen:
„Das ist ein wichtiger Schritt zum besseren Schutz unserer Daten. Endlich bekommen Verbände bei Datenschutzverstößen ein Klagerecht. Personenbezogene Daten sind für den Wirtschaftsverkehr von unermesslicher Bedeutung. Beim Surfen, in sozialen Netzwerken oder einfach bei der Handynutzung spielen sie eine riesige Rolle. Wir müssen uns darauf verlassen können, dass unsere Daten rechtlich geschützt sind und dieser Schutz auch durchgesetzt werden kann. Ein Missbrauch kann weitreichende und schwerwiegende Folgen haben. Alle darauf zu verweisen, ihre Recht einzeln einzuklagen, ist oft ein stumpfes Schwert. Viele trauen sich nicht, gegen große Unternehmen rechtlich vorzugehen. Oft fehlt auch das technische Verständnis, Datenschutzverstöße überhaupt zu erkennen. In Zukunft können Verbraucherschutzorganisationen bei Datenschutzverstößen großer Unternehmen direkt klagen. Das ist ein effektives Instrument. Dadurch werden unsere Daten besser geschützt. Außerdem enthält das Gesetz eine Klarstellung: Für Kündigungen und vergleichbare Erklärungen von Verbrauchern soll künftig nur noch die „Textform“ vereinbart werden können – im Unterschied zur „Schriftform“. Es ist klargestellt, dass in Zukunft jeder etwa seinen Handyvertrag per E-Mail kündigen kann und keinen Brief mehr schreiben muss.“
Anonymous
24. Februar 2016 @ 14:35
was soll man von jemandem halten, der auf der einen Seite Datenschutz propagiert, auf der anderen Seite durch die Bestrebungen, Bargeld abzuschaffen, die Datensparsamkeit (den ersten Schritt zum Datenschutz) aber massiv einschränken will?
Daniel Stolper
25. Februar 2016 @ 9:18
Guten Tag, vielen Dank für den differenzierten Beitrag. Das Anliegen des Blog-Beitrags zur Bargeld-Obergrenze bestand nicht darin, die Datensparsamkeit „massiv einzuschränken“, sondern die Diskussion zu versachlichen, in der viele Stimmen plötzlich den Datenschutz – wie häufig – als Schein-Argument für ganz andere Anliegen entdecken. Und – was Sie von „jemandem“ halten, der Datenschutz nicht als einzige Antwort auf alle aktuellen Fragen versteht sondern durchaus auch mal kritische Töne anschlagen kann, das bleibt „jedem“ selbst überlassen. Über Beiträge, die die Diskussion fördern, sind wir immer dankbar.
Anonymous
25. Februar 2016 @ 10:21
Sorry, mein Kommentar von gestern bezog sich nicht auf den Verfasser des Blogs, sondern auf Herrn BMJ Maas. Hätte ich wohl etwas deutlicher ausführen sollen. Die Rüge nehme ich gerne auf mich.
Daniel Stolper
25. Februar 2016 @ 10:35
Vielen Dank für die Aufklärung. Soweit uns bekannt ist, hatte sich der Bundesjustizminister allerdings in der Diskussion um eine mögliche Bargeld-Obergrenze ebenfalls gegen deren Einführung positioniert. Letztlich gilt aber natürlich auch für Handlungen und Meinungen von Politikern, dass diese differenziert betrachtet werden sollten.