In der aktuellen K&R erläutert unser Syndikusanwalt Peter Suhren Haftungsrisiken und Empfehlungen für WLAN-Betreiber.

Der Beitrag befasst sich mit dem Risiko, dem gewerbliche WLAN-Betreiber derzeit ausgesetzt sind, wenn über ihren Internetanschluss Rechtsverletzungen begangen werden und stellt mögliche Schutzmaßnahmen dar, um das Haftungsrisiko zu minimieren.

Dabei wird zum einen darauf hingewiesen, dass einzelne Schutzmaßnahmen (etwa Portsperren, Blacklisting oder MAC-Adressenbeschränkung) durch versierte Nutzer leicht zu umgehen sind. Zum anderen begründet der Beitrag, dass gegen einige Schutzmaßnahmen z.T. erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bestehen – etwa gegen die DPI (deep packet inspection) oder auch gegen eine Pflichtregistrierung der WLAN-Nutzer.

Dieses Thema und die von WLAN-Betreibern zu beachtenden Schutzmaßnahmen ist insbesondere vor dem Hintergrund einer Gesetzesinitiative aus Oktober 2012 BT-Drs- 17/11137 aktuell und dürfte in der kommenden Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung erfahren.

Der Beitrag ist in der K&R 2013, Seite 1 abgedruckt. Weitere Informationen können auf den Webseiten der K&R abgerufen werden.