Betriebliche Vorsorgeuntersuchungen haben nicht nur in der Vergangenheit für skandalträchtige Schlagzeilen, wie z. B. „Bluttest bei Daimler – Schikanierte Bewerber“, gesorgt (Online-Dienst der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Ende Oktober 2009). Auch heute noch sind betriebsärztliche Untersuchungen – ob zur Einstellung eines Bewerbers oder als Vorsorgemaßnahme während eines laufenden Arbeitsverhältnisses – allgemein dazu geeignet, datenschutzrechtliche Unsicherheit auf beiden Seiten des Arbeitsverhältnisses zu begründen. Der folgende Text möchte Sie näher über diesen Themenkreis informieren.

Welche Vorsorgeuntersuchungen gibt es?