Unternehmen, in denen Eignungsuntersuchungen oder arbeitsmedizinische Vorsorgen durchgeführt werden, lassen diese durch einen Betriebsarzt vornehmen. Fragen treten immer dann auf, wenn der Betriebsarzt wechselt:

  • Wer ist verantwortlich für die Unterlagen?
  • Was passiert, wenn ein neuer Betriebsarzt noch nicht benannt ist?
  • Darf der neue Betriebsarzt ohne weiteres auf die bestehenden Unterlagen zugreifen?
  • Wie sind die Beschäftigten bei einem Betriebsarztwechsel einzubinden?

Im aktuellen Newsletter des AOK-Verlages beschäftigen wir uns mit diesem Thema und bieten Lösungsansätze.

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