Bereits im Sommer 2018 legten einzelne Aufsichtsbehörden sog. Blacklists vor. In diesen Listen sind Datenverarbeitungsverfahren aufgeführt, für die zwingend eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist (wir berichteten). Denn sobald die Rechte und Freiheiten von Personen durch eine Datenverarbeitung einem hohen Risiko ausgesetzt sind, ist vor der Datenverarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Dies regelt Art. 35 DSGVO.

Wann ist eine DSFA vorzunehmen?

Grundsätzlich ergibt sich dies aus einer Risikoabschätzung der Verarbeitungsvorgänge. Ist ein hohes Risiko zu erwarten, muss eine DSFA durchgeführt werden. Art. 35 Abs. 3 benennt Fälle, in denen eine DSFA durchzuführen ist:

  1. systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen, die sich auf automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling gründet und die ihrerseits als Grundlage für Entscheidungen dient, die Rechtswirkung gegenüber natürlichen Personen entfalten oder diese in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen;
  2. umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10;
  3. systematische weiträumige Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.

Art. 35 Abs. 4 schreibt vor, dass die Aufsichtsbehörden, aufbauend auf den Leitlinien der Artikel 29-Datenschutzgruppe, eine Blacklist für die Fälle, in denen eine DSFA zwingend erforderlich ist, erstellen.

Viele Landesdatenschutzbehörden verlinken auf ihren Webseiten auf die gemeinsam abgestimmte Liste der DSK. Einige Länder stellen eigene Listen zur Verfügung.

Wir stellen die Links der einzelnen Aufsichtsbehörden hier zusammen, da es doch kleine, aber feine Unterschiede in den Listen gibt.

Neben den einzelnen Landesdatenschutzbehörden hat auch der Bundesdatenschutzbeauftragte eine Liste für öffentliche Stellen des Bundes auf seiner Seite verlinkt.

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg stellt eine Liste für den nicht-öffentlichen Bereich zur Verfügung.

Bayern

Für den nicht-öffentlichen Bereich verweist die Aufsichtsbehörde auf die Liste der DSK.

Für den öffentlichen Bereich ist die Liste hier einsehbar.

Berlin

Für den nicht-öffentlichen Bereich findet sich die Liste hier, für den öffentlichen Bereich hier.

Brandenburg

Hat eine gemeinsame Liste für den öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich. Zusätzlich gibt es für den öffentlichen Bereich eine weitere Liste, die als Ergänzung der ersten Liste zu verstehen ist.

Bremen

Bremen hat inzwischen zwei Listen auf seiner Homepage. Für den nicht-öffentlichen Bereich finden Sie die Liste hier, für den öffentlichen Bereich hier. Zu der Liste für den öffentlichen Bereich verweisen wir auf unseren gesonderten Beitrag hier.

Hamburg

Die Hansestadt hält eine List für den öffentlichen Bereich  sowie eine für den nichtöffentlichen Bereich vor.

Hessen

Auch Hessen verweist auf seiner Seite auf die Liste der DSK. Allerdings funktioniert auch noch der Link zur gemeinsamen Liste für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Bereich .

Mecklenburg-Vorpommern

Verweist für den nicht-öffentlichen Bereich auf die Liste der DSK. Für den öffentlichen Bereich gilt diese Liste.

Niedersachsen

Niedersachsen verweist für den nicht-öffentlichen Bereich auf die DSK Liste, für den öffentlichen Bereich gibt es diese Liste.

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verweist ebenfalls auf die DSK Liste und hält für den öffentlichen Bereich eine eigene Liste vor.

Rheinland-Pfalz

Das gleiche Bild zeigt sich im benachbarten Rheinland-Pfalz. Auch hier wird für den nicht-öffentlichen Bereich auf die DSK Liste verwiesen und für den öffentlichen Bereich gibt es eine eigene Liste.

Saarland

Das Saarland verweist auf die DSK Liste.

Sachsen

Sachsen hat eine  gemeinsame Liste für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich sowie einen dazugehörigen Begleittext.

Sachsen-Anhalt

Auch Sachsen-Anhalt verweist für den nicht-öffentlichen Bereich auf die DSK Liste und hat eine eigene Liste für den öffentlichen Bereich.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein verweist lediglich auf die Liste der DSK.

Thüringen

Auch hier gibt es eine gemeinsame Liste für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich.