Bereits im Sommer 2018 legten einzelne Aufsichtsbehörden sog. Blacklists vor. In diesen Listen sind Datenverarbeitungsverfahren aufgeführt, für die zwingend eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist (wir berichteten). Denn sobald die Rechte und Freiheiten von Personen durch eine Datenverarbeitung einem hohen Risiko ausgesetzt sind, ist vor der Datenverarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Dies regelt Art. 35 DSGVO.
Wann ist eine DSFA vorzunehmen?
Grundsätzlich ergibt sich dies aus einer Risikoabschätzung der Verarbeitungsvorgänge. Ist ein hohes Risiko zu erwarten, muss eine DSFA durchgeführt werden. Art. 35 Abs. 3 benennt Fälle, in denen eine DSFA durchzuführen ist:
- systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen, die sich auf automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling gründet und die ihrerseits als Grundlage für Entscheidungen dient, die Rechtswirkung gegenüber natürlichen Personen entfalten oder diese in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen;
- umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10;
- systematische weiträumige Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.
Art. 35 Abs. 4 schreibt vor, dass die Aufsichtsbehörden, aufbauend auf den Leitlinien der Artikel 29-Datenschutzgruppe, eine Blacklist für die Fälle, in denen eine DSFA zwingend erforderlich ist, erstellen.
Viele Landesdatenschutzbehörden verlinken auf ihren Webseiten auf die gemeinsam abgestimmte Liste der DSK. Einige Länder stellen eigene Listen zur Verfügung.
Wir stellen die Links der einzelnen Aufsichtsbehörden hier zusammen, da es doch kleine, aber feine Unterschiede in den Listen gibt.
Neben den einzelnen Landesdatenschutzbehörden hat auch der Bundesdatenschutzbeauftragte eine Liste für öffentliche Stellen des Bundes auf seiner Seite verlinkt.
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg stellt eine Liste für den nicht-öffentlichen Bereich zur Verfügung.
Bayern
Für den nicht-öffentlichen Bereich verweist die Aufsichtsbehörde auf die Liste der DSK.
Für den öffentlichen Bereich ist die Liste hier einsehbar.
Berlin
Für den nicht-öffentlichen Bereich findet sich die Liste hier, für den öffentlichen Bereich hier.
Brandenburg
Hat eine gemeinsame Liste für den öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich. Zusätzlich gibt es für den öffentlichen Bereich eine weitere Liste, die als Ergänzung der ersten Liste zu verstehen ist.
Bremen
Bremen hat inzwischen zwei Listen auf seiner Homepage. Für den nicht-öffentlichen Bereich finden Sie die Liste hier, für den öffentlichen Bereich hier. Zu der Liste für den öffentlichen Bereich verweisen wir auf unseren gesonderten Beitrag hier.
Hamburg
Die Hansestadt hält eine List für den öffentlichen Bereich sowie eine für den nichtöffentlichen Bereich vor.
Hessen
Auch Hessen verweist auf seiner Seite auf die Liste der DSK. Allerdings funktioniert auch noch der Link zur gemeinsamen Liste für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Bereich .
Mecklenburg-Vorpommern
Verweist für den nicht-öffentlichen Bereich auf die Liste der DSK. Für den öffentlichen Bereich gilt diese Liste.
Niedersachsen
Niedersachsen verweist für den nicht-öffentlichen Bereich auf die DSK Liste, für den öffentlichen Bereich gibt es diese Liste.
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen verweist ebenfalls auf die DSK Liste und hält für den öffentlichen Bereich eine eigene Liste vor.
Rheinland-Pfalz
Das gleiche Bild zeigt sich im benachbarten Rheinland-Pfalz. Auch hier wird für den nicht-öffentlichen Bereich auf die DSK Liste verwiesen und für den öffentlichen Bereich gibt es eine eigene Liste.
Saarland
Das Saarland verweist auf die DSK Liste.
Sachsen
Sachsen hat eine gemeinsame Liste für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich sowie einen dazugehörigen Begleittext.
Sachsen-Anhalt
Auch Sachsen-Anhalt verweist für den nicht-öffentlichen Bereich auf die DSK Liste und hat eine eigene Liste für den öffentlichen Bereich.
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein verweist lediglich auf die Liste der DSK.
Thüringen
Auch hier gibt es eine gemeinsame Liste für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich.
Anonymous
11. August 2022 @ 11:13
Die Listen in Berlin sind vertauscht.
mfg pj
Daniela Windelband
11. August 2022 @ 11:40
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Links nun richtig gesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Blogredaktion