US-Präsident Donald Trump hatte TikTok als Risiko für die nationale Sicherheit bezeichnet und will den Dienst in den USA zum 20. September 2020 verbieten, sollte das US-Geschäft der beliebten App bis dahin nicht an einen amerikanischen Betreiber verkauft worden sein. Aussichtsreicher Kandidat war Microsoft, das sich zuletzt mit Walmart zusammengetan hatte. Wie das Wall-Street-Journal zuerst berichtet hat, habe der chinesische Mutterkonzern ByteDance mitgeteilt, dass TikTok nicht an Microsoft verkauft werde. In einem Blogbeitrag schreibt Microsoft: „Wir sind zuversichtlich, dass unser Vorschlag gut für die Nutzer der Plattform gewesen wäre und gleichzeitig die nationalen Sicherheitsinteressen geschützt hätte.“

Oracle als Käufer?

Nun scheint Oracle als Käufer ausgemacht zu sein. Wobei „Käufer“ das falsche Wort zu sein scheint. Laut der Washington Post wurde Oracle als „technology partner“ auserkoren, was auch immer sich hinter diesem Begriff versteckt.

Im Vorfeld hatte sich auch die chinesische Regierung in die Verkaufsbemühungen eingemischt und Vorschriften für einen TikTok-Verkauf erlassen, wie die South China Morning Post berichtete. Demnach dürften die Algorithmen nicht mit verkauft werden.

Wie heise.de heute berichtet, verkauft ByteDance das US-Geschäft TikToks nicht. Dafür wird Oracle die Daten von TikTok USA hosten. Darüber hinaus soll es auch eine Weltzentrale in den USA geben, wie der amerikanische Finanzminister ankündigte.

Vieles bleibt unklar

Wie das nun alles mit der von Präsident Trump ausgegeben Executive Order zusammengehen kann, bleibt unklar. Angeblich sollen nun weitreichende und unterschiedliche Prüfungen erfolgen, aber mit der Frist 20.9.2020 liegt es auf der Hand, dass diese „Prüfungen“ nicht substanziell sein dürften. Ein Schelm wer zu dem Schluss kommt, dass es mal wieder darum geht Trumps Gesicht zu wahren.

Kurzum, klar ist weiterhin wenig. Für Europa und Deutschland wird sich aber wohl nichts ändern. Doch auch in Europa ist TikTok immer wieder Grund für Untersuchungen der Datenschutzbehörden (vgl. hier).

Wir bleiben am Ball und versuchen Sie weiterhin auf dem Laufenden zu halten.