Mehrere Bundesländer schaffen derzeit eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz sogenannter Bodycams. Darunter versteht man gut sichtbar auf der Schulter oder auf Brusthöhe des Polizisten angebrachte Kameras, die im Notfall Übergriffe aufzeichnen können. Bei der anlassbezogenen Aufzeichnung – beispielsweise bei einer Personenkontrolle oder beim Schlichten von Streitigkeiten – leuchtet ein rotes Aufnahmelicht auf.

Diese Woche hat der baden-württembergische Landtag einen Gesetzesentwurf verabschiedet, in dem der Einsatz dieser Kameras durch die Polizei geregelt wird. Das Besondere in Baden-Württemberg ist, dass der Polizei auch ein 60 sekündiges Prerecording gestattet wird (vgl. hier).

Was heiß das genau

Die Polizisten entscheiden mittels einer Fernbedienung am Handgelenk selbst, zu welchem Zeitpunkt aufgenommen wird. Das gilt zurzeit für alle Einsätze in Deutschland. Egal ob bei der Bundespolizei, die den Einsatz der Kameras ebenfalls testet, als auch in den verschiedenen Bundesländern, die Bodycams bereits im Einsatz haben. In Baden-Württemberg und Hessen gibt es darüber hinaus ein Prerecording. Bei dieser Technik läuft die Kamera auch im unaktivierten Zustand permanent und das Material, welches auf einem gesonderten Flash-Speicher liegt, wird regelmäßig überschrieben. In Baden-Württemberg hat der Landtag nun entschieden, dass dieses Prerecording 60 Sekunden umfasst. Das bedeutet, wenn ein Polizist die Kamera aktiviert, wird automatisch die Minute vorher mitgespeichert. Eine weitere Besonderheit ist, dass in Baden-Württemberg neben dem Bild auch der Ton mit aufgezeichnet wird.

Prerecording – hier scheiden sich die Geister

In anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Hamburg ist ein solches Prerecording verboten. Die Kritiker sehen darin eine Vorratsdatenspeicherung. Jedoch wird beispielsweise auch in vielen Fällen der Videoüberwachung in Bussen und Bahnen in einer Dauerschleife aufgezeichnet, meist 24 Stunden am Stück, bevor die Aufnahmen überschrieben werden. Dies kann ebenfalls als eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung klassifiziert werden. Darüber hinaus sind die mit Bodycams ausgestatteten Polizisten durch große Schriftzüge an Brust und Rücken sehr gut zu erkennen. Die Polizisten selbst können übrigens nie auf die Videos zugreifen. Diese sind passwortgeschützt nur einem Vorgesetzten zugänglich.

Der Einsatz von Bodycams mit Prerecording ist in Baden-Württemberg zunächst auf sechs Monate und drei Testregionen beschränkt und soll wissenschaftlich evaluiert werden.