In der Rechtssache C-582/14 (Patrick Breyer / Bundesrepublik Deutschland) fällte der EuGH heute ein lange erwartetes Urteil. Dessen Kernaussagen in knappen Worten:

  • Eine dynamische IP-Adresse, die beim Zugriff auf seine allgemein zugängliche Website gespeichert wird, ist für den Betreiber ein personenbezogenes Datum. Diese dürfen gespeichert werden, um sich gegen Cyberattacken zu verteidigen.
  • Die Regelung des § 15 TMG steht nicht im Einklang mit europäischem Recht.

Eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Urteil und insbesondere den Kernaussagen erfolgt, sobald das Urteil im Volltext vorliegt.