Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, hat am Dienstag ihren 246 Seiten umfassenden 26. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015 und 2016 vorgelegt.

Hintergrund

Die BfDI kontrolliert die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Bundes. Dabei fallen nicht nur Behörden und Organe der Rechtspflege unter ihre Kontrolle, sondern ebenso alle anderen öffentlich-rechtlich organisierten Einrichtungen sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Schwerpunkte

Neben ihrer Kontrollfunktion berät die BfDI auch den Deutschen Bundestag sowie die Bundesverwaltung und unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Dies wird deutlich, wenn man liest, dass sich im Berichtszeitraum 21.029 Bürgerinnen und Bürger an die BfDI gewandt haben.

Bei der Vorstellung ihres Berichts sparte Frau Voßhof nicht mit Kritik. Sie appellierte an den Gesetzgeber, sich vor dem Hintergrund der vielen neu verabschiedeten bzw. geänderten Sicherheitsgesetze an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu halten. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei grundrechtlich geschützt. Auch bemängelte sie, dass ihre Kontrollrechte im Bereich des Bundesnachrichtendienstes „verfassungswidrig beschnitten“ worden seien.

Schwerpunkte ihrer Arbeit waren unter anderem die mit verschiedenen Landesdatenschutzbehörden durchgeführte Prüfung von Gesundheits-Apps und Wearables sowie alle Belange hinsichtlich des Informationstransfers in die USA.