Nutzern von Google Diensten wird in der letzten Zeit der ständige Hinweis „Neue Datenschutzerklärung“ aufgefallen sein. Diese sind seit gestern in Kraft und vereinheitlich die Richtlinien für über 60 Google-Dienste. Infolge dieser Neuerungen sollen auch die Nutzerdaten aller Produkte gesammelt ausgewertet werden.

Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitungsprozesse, die durch die Neue Datenschutzerklärung möglich werden, wurden von der französischen Datenschutzbehörde CNIL im Auftrag der Artikel 29-Gruppe der Europäischen Datenschutzbehörden untersucht. Im Ergebnis sieht sie die „umfassende Nutzung und Verknüpfung personenbezogener Daten nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar.“

In einer entsprechenden Stellungnahme erklärte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar, dass es besonders problematisch sei, dass für den Nutzer von Google-Diensten nicht hinreichend klar ist, welche Daten Google für welche Zwecke erhebt, speichert, übermittelt und auswertet. Er forderte Google auf, die Umstellung der Datenverarbeitungsregeln des Unternehmens auszusetzen, bis die bestehenden Zweifel an der Rechtskonformität beseitigt sind.“

Schreiben der CNIL an Google