In seiner gestrigen Sitzung hat der Bundestag ein neues Bundesdatenschutzgesetz beschlossen. Das Anpassungsgesetz ist der Datenschutzgrundverordnung geschuldet, die ab Mai 2018 europaweit gelten wird. Wieso ein deutsches Gesetz, wenn doch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbar in Deutschland gelten wird? In der DSGVO existieren Öffnungsklauseln, die es den einzelnen Mitgliedsstaaten ermöglichen, bestimmte Sachverhalte konkreter zu regeln oder auch Rechte und Pflichten aus der Verordnung auf nationaler Ebene einzuschränken.

Bereits im Vorfeld gab es viel Kritik an dem Gesetzentwurf. Gestern nun ist das Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses verabschiedet worden.

Kritiker bemängeln, dass die Öffnungsklauseln der DSGVO mit dem vorliegenden Gesetz überschritten worden seien und es somit rechtswidrig sei. Da das Gesetz als zustimmungspflichtig eingestuft ist, muss sich auch der Bundesrat damit befassen. Dies ist frühestens in seiner nächsten Plenarsitzung am 12. Mai möglich. Dem Bundesrat steht offen, das Gesetz anzunehmen oder aber den Vermittlungsausschuss anzurufen.