Das oder so etwas Ähnliches wird sich so mancher gedacht haben, als er die Nachricht über das Rekord-Bußgeld gegen den Mammut-Konzern Google gelesen hat.
Die französische Datenschutzbehörde Commision Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) hat gleich Nägel mit Köpfen gemacht und als erstes Bußgeld wegen einer Beschwerde nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – immerhin – eine Summe von 50 Millionen Euro ausgerufen. Die CNIL reagiert damit auf zwei Beschwerden der Netzaktivisten La Quadrature du Net aus Frankreich und None of Your Business aus Österreich. Vorgeworfen wird Google, dass die Nutzer nicht transparent über die Nutzung der personenbezogenen Daten informiert würden. Hier heißt es seitens der französischen Behörde, dass Informationen zur Datenverarbeitung schwer zu finden seien und dass der Zweck der Nutzung der personenbezogenen Daten zu vage dargestellt worden wäre. Auch wird Google vorgeworfen, keine wirksamen Einwilligungen für die werbliche Verwendung der personenbezogenen Daten vorweisen zu können. Darüber hinaus muss sich Google der Kritik stellen, dass es bei der Nutzung der Google-Dienste nicht möglich ist, generell der werblichen Nutzung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.
Gerade in der Öffentlichkeit könnte dieses drakonische Bußgeld gegen Google für eine größere Akzeptanz der DSGVO sorgen, da sich so mancher in der Zeit kurz nach dem 25. Mai gefragt haben könnte, ob der Zweck der DSGVO in einer Entschleunigung mittels Papierchaos liege. Vielleicht nicht ganz zu Unrecht, wenn man an die vielen Erklärungen á la: „Unterschreiben Sie mir bitte die DSGVO?“ denkt, die teilweise eingefordert wurden.
Für Google bedeutet das Bußgeld – zumindest von der Höhe her – allenfalls einen leichten Schuss gegen den Bug. Der Konzern sah sich bereits ganz anderen Bußgeldforderungen ausgesetzt. Beispielsweise verhängte die EU-Kommission 2018 eine Rekordstrafe von 4,3 Milliarden Euro wegen Ausnutzung seiner Marktmacht gegen Google.
Obwohl Google diese Strafe wahrscheinlich aus der Portokasse zahlen könnte, zeigt uns die Entscheidung der französischen Behörde, wer mit den hohen Sanktionsforderungen, die die DSGVO den nationalen Behörden eröffnet, getroffen werden soll. Die deutschen Aufsichtsbehörden ließen es bislang mit der Verhängung von Bußgeldern etwas ruhiger angehen. Das bislang höchste Bußgeld verhängte die baden-württembergische Aufsichtsbehörde in einer Höhe von 80.000 Euro. Das dies wahrscheinlich nicht für immer so bleiben wird, dürfte spätestens jetzt klar sein.