Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte hat ein erstes Bußgeld gegen einen Mitarbeiter einer öffentlichen Stelle verhängt.

Was war passiert?

Im aktuellen Fall wollte ein Polizist die Kontaktdaten einer Frau in Erfahrung bringen, die er zufällig kennengelernt hatte. Dazu fragte er zunächst die Halterdaten ihres Autos ab, um dann mit dem Namen eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur zu starten und so die Festnetz- und Mobiltelefonnummer der Frau zu erhalten und diese anzurufen.

Der Landesdatenschutzbeauftragte verhängte ein Bußgeld von 1.400 Euro gegen den Beamten wegen rechtswidriger Verarbeitung dienstlich erlangter personenbezogener Daten zu privaten Zwecken.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink betont: „Auch Mitarbeiter öffentlicher Stellen haben die geltenden Datenschutzregeln zu beachten. Der Landesgesetzgeber hat zwar öffentliche Stellen – anders als Privatunternehmen – bei Datenschutzverstößen von der Sanktionierung ausgenommen. Wenn Mitarbeiter öffentlicher Stellen allerdings dienstlich erlangte Daten zu privaten Zwecken nutzen, dann kann in gravierenden Einzelfällen gegen sie persönlich durchaus ein Bußgeld verhängt werden.“