Corona hat entscheidenden Einfluss auf das Arbeitsleben genommen. Großraumbüros sind verwaist. HomeOffice wird vom Gesetzgeber verlangt. Nicht zu vergessen kurzfristige temporäre Abwesenheiten wegen geschlossenen Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulschließungen und Distanzunterricht. Umso wichtiger ist eine schnelle und effektive Koordinierung von zeitlichen Ressourcen. Zum Glück gibt es im Netz eine Vielzahl an Tools, die hierbei Unterstützung versprechen.
Die meisten dieser Tools bergen datenschutzrechtliche Fallstricke:
- Einbindung von Servern und Dienstleistens aus datenschutzrechtlichen Drittländern
- Einbindung von Trackern und anderen Analysetools
- Fehlender Schutz der Integrität und Vertraulichkeit der Daten
Eine gute Alternative für den kirchlichen Bereich ist CariDate (https://caridate.caritas-os.de/) des Caritasverbands für die Diözese Osnabrück e. V. CariDate basiert auf dem Terminplaner des Vereins zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes e. V. und bietet Lösungen für die oben genannten Fallstricke:
- Kein User-Tracking; das Logging von Zugriffen ist deaktiviert (keine Speicherung von IP-Adressen)
- Serverstandort ist Deutschland
- Definition eines Löschdatums
Vor der nächsten Koordination einer Konferenz sollte man sich das gegenwärtig genutzte Tool genauer ansehen und – immer auch gern in Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten – auf die oben skizzierten Probleme prüfen. Vielleicht ist CariDate ja eine Alternative.
D., der das mal anmerken möchte.
21. Februar 2022 @ 15:04
Handwerklich höchst problematisch: „Durch die Nutzung von CariDate willigen Sie in die…“ Das könnte u. U. noch gehen, doch angeblich würde man damit auch die Pflichtinformation zum Datenschutz anerkennen. Die sind aber sehr selten zustimmungsbedürftig (AGB), und die Abgrenzung der einzuwilligenden Sachverhalte zu Benitzungsregeln und reinen Informationen ist damit alles andere als klar. Also keine Einwilligung, und damit keine Rechtsgrundlage, bzw. falsch darüber informiert.
Felix Neumann
18. Februar 2022 @ 10:26
Wie sieht es eigentlich bei solchen frei zugänglichen Tools mit Auftragsverarbeitungsverträgen aus? Ist der Einsatz – bei aller Datenschutzkonformität ansonsten – ohne AVV überhaupt zulässig?