… ein Zusammenhang zwischen diesen drei Begriffen liegt nicht unmittelbar auf der Hand. Allerdings stellen illegale Autorennen insbesondere jüngerer Fahrer ein großes Problem dar, das nicht zuletzt auch datenschutzrechtliche Fragen aufwirft. Mit den datenschutzrechtlichen Auswirkungen der Sharing Economy wie auch des vernetzten Autos haben wir uns bereits an anderer Stelle beschäftigt. Nunmehr soll eine Ausweitung der Zugriffsrechte auf die Fahrerdaten im Mittelpunkt unserer Betrachtung stehen.
Illegale Autorennen werden in letzter Zeit zunehmend mit Carsharing-Autos veranstaltet. Vor allem bei jungen Fahrern ist es beliebt, gut motorisierte Fahrzeuge auszuleihen, um riskante Rennen zu fahren. Um diesem Trend Einhalt zu gebieten, wird – ähnlich wie in England – diskutiert den Caresharing-Anbietern auch Zugriff auf Daten des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg zu geben. Damit könnten die Mietwagenfirmen neben den Führerscheindaten auch den Punktestand des Fahrers abfragen, um auf diesem Weg eventuellen Verkehrssündern die Nutzung eines Autos zu verwehren.
Entgegenstehende datenschutzrechtliche Bedenken lassen die Frage zu, welchen Stellenwert der Datenschutz eigentlich haben soll – insbesondere dann, wenn wie bei illegalen Autorennen Menschenleben auf dem Spiel stehen können. Ein interessensgerechter Vorschlag wäre der des Bundesvorsitzenden der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt, der die Einführung eines Ampelsystems vorschlägt, damit nicht der genaue Punktestand des jeweiligen Fahrers in Flensburg abgefragt werden muss, sondern nur angezeigt wird, ob ein Fahrer viele Verkehrsverstöße begangen hat oder nicht.
Wie werden datenschutzrechtliche Risiken bewertet?
Insgesamt sollte im Auge behalten werden, dass Fahrerdaten auch in anderen Zusammenhängen oftmals sehr leichtfertig preisgegeben werden, gerade bei der Ortung des Fahrers per Handy. Nur auf diesem Weg ist es möglich, beispielsweise via Google Maps Straßenverhältnisse und Staurisiken zu analysieren und dem Fahrer zur Verfügung zu stellen. Dieser Aspekt ruft regelmäßig keine datenschutzrechtlichen Bedenken auf den Plan, da man sich hierbei gefühlt nur selten in der persönlichen Freiheit beschränkt sieht.
Sobald allerdings z.B. die Webcam eines Kurortes stark verpixelte und nur mit unverhältnismäßigem Aufwand und Zusatzwissen ggf. identifizierbare Aufnahmen von Badegästen zeigt, ist die mediale Aufregung groß. Die Möglichkeit der flächendeckenden Handy-Ortung durch amerikanische Internetkonzerne, die dem Datenschutz in den meisten Fällen alles andere als aufgeschlossen gegenüber stehen, wird demgegenüber häufig stillschweigend hingenommen, ohne dass man sich Gedanken um die jeweiligen Einstellungen zur Privatsphäre und die Übermittlung persönlicher Daten an Dritte macht.
Fazit
So wichtig datenschutzrechtliche Regelungen sind, so unterschiedlich werden datenschutzrechtliche Risiken vom Einzelnen wahrgenommen. Carsharing ist nur ein Beispiel für diese ambivalente Form der Wahrnehmung, die sich auch mit dem wissenschaftlich untersuchten Phänomen des Privacy-Paradoxons beschreiben lässt. Danach wird in Umfragen und persönlichen Gesprächen der Schutz der Privatsphäre beispielsweise in Social Media-Portalen als extrem wichtig angegeben, während gleichzeitig nur in den seltensten Fällen tatsächlich auch entsprechende Maßnahmen zugunsten der eigenen Privatheit ergriffen werden.
Alles in allem lassen sich datenschutzrechtliche Bedenken nicht allein an gesetzlichen Regelungen festmachen, sondern weisen auch immer eine subjektive Komponente auf, die bei der im Gesetz vorgesehenen Interessenabwägung – wie im Fall des Carsharings – zwischen dem Schutz von Menschenleben und dem Schutz der Fahrerdaten eine wichtige Rolle spielt. Um hierbei zu vertretbaren und auch praktikablen Ergebnissen zu kommen, ist eine eingehende Diskussion wie auch Beratung aller Beteiligten darüber, zu welchem Zweck personenbezogene Daten wem offenbart werden dürfen von großer Bedeutung.
Johannes
6. September 2015 @ 10:52
Die auswertung von Handydaten halte ich für fragwürdig, besonders wenn man das nicht optional macht. Jede anständige Autovermietung kann seine Flotte mit GPS-Trackern versehen, die fest im Fahrzeug installiert sind. Eine zwangsweise Handyortung des Fahrers ist jedoch ein ungeheures Datenschutzrisiko, welches kein mündiger Bürger über sich ergehen lassen sollte. Auch ist nicht jeder Nutzer eines Mietwagens oder Car-Sharing-Autos gleich ein potenzieller Verkehrssünder.
Clemens Grünwald
7. September 2015 @ 10:08
Sehr geehrter Leser,
vielen Dank für Ihren Kommentar zu unserem Blogbeitrag.
Tatsächlich wäre eine obligatorische Handyortung wie auch eine Ortung des Mietwagens datenschutzrechtlich problematisch. Dem Einsatz entsprechender Ortungsmechanismen sollte immer eine Interessenabwägung zwischen dem Recht auf Privatsphäre der Fahrzeugnutzer und dem Interesse der Mietwagenfirmen an einer Schadensvermeidung vorgeschaltet sein. Ebenso sollte es grundsätzlich die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die Auswertung der Fahrerdaten geben.
Mit freundlichen Grüßen,
die Blogredaktion