Arbeitgeber in Deutschland sind gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX dazu verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein sog. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Ziele des BEM- Verfahrens sind die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Vorbeugung weiterer Arbeitsunfähigkeitszeiten sowie der Erhalt des Arbeitsplatzes. Das wichtigste Prinzip hierbei […]