Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) behält ihre Ansicht im Streit mit der EPAG Domain Services GmbH bei. Letzte Woche legte die ICANN sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Bonn vom 30. Mai 2018 ein. Das LG Bonn hatte der deutschen Domainvergabestelle EPAG Recht gegebenen und die Klage der ICANN zurückgewiesen. […]