Der EuGH hat am 21.12.2016 im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens (verbundene Rechtssachen C-203/15 und C-698/15) entschieden, dass die Mitgliedstaaten den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung auferlegen dürfen. 1. Gegenstand der Entscheidung Gegenstand der Entscheidung waren schwedische und britische Regelungen. Telekommunikationsunternehmen wurden in Schweden dazu verpflichtet, Daten von Telefoniediensten (Daten über Anrufe und Rufnummern, […]