In einem aktuellen Vortrag auf der Cebit zum Thema „Datenschutz in Sozialen Netzwerken“ äußerte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zum Einsatz von Social Media im Verwaltungsbereich und ging insbesondere auf drei Punkte sehr deutlich ein.

Betreiben einer Facebook-Fanpage
Das Betreiben einer Facebook-Fanpage ist datenschutzrechtlich problematisch. Lösungen zeichnen sich derzeit noch nicht ab. Peter Schaar verwies auf die Nutzung von datenschutzrechtkonformen Netzwerken. Diese werden jedoch von den Nutzern kaum angenommen. Verwaltungen, die Facebook nutzen, müssen sich bewusst sein, dass sie hierbei ein rechtliches Risiko eingehen. Jedenfalls müssen die Bürger auch auf andere Kontaktaufnahmemöglichkeiten hingewiesen und die Bürgerkommunikation müsse in andere datenschutzkonforme Kanäle umgeleitet werden.

Social PlugIns
Die unmittelbare Einbindung von Social PlugIns (z.B. der Like-Button von Facebook) bewertete Peter Schaar ebenfalls als kritisch. In diesem Zusammenhang signalisierte er, dass die Zwei-Klick-Lösung des Heise-Verlages derzeit ein gangbarer Weg sei. Die Autonomie des Betroffenen solle stets im Mittelpunkt stehen.

Google
Deutlich äußerte sich Peter Schaar auch zum Vorgehen von Google im Hinblick auf die neue Datenschutzerklärung. Google laufe Gefahr, seinen Kredit zu verspielen. Eine Einbindung der Datenschutzaufsichtsbehörden haben im Vorfeld nicht frühzeitig genug stattgefunden. Trotz geäußerter Bedenken seitens der Aufsichtsbehörden wurde die Datenschutzerklärung unverändert verabschiedet. Die notwendige Zeit zur Prüfung wurde nicht eingeräumt. Über das Vorgehen von Google war Peter Schaar sichtlich verärgert.