Am 8. Dezember 2022 findet der zweite bundesweite Warntag statt, an dem Bund und Länder sowie Städte und Gemeinden ihre Warnmittel für den Katastrophenfall testen. Wie viele Mobilfunkanbieter ihre Kund*innen bereits informiert haben, wird dieses Jahr mithilfe des sogenannten Cell Broadcasts bzw. Cell Broadcastings auch über neue Kommunikationswege gewarnt.

Beim Cell Broadcasting können Warnungen von Katastrophenschutzbehörden, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Polizei und Innenministerien in Form von Textnachrichten direkt auf das Mobiltelefon geschickt werden. Zwar ist diese Technik nicht ganz neu, denn die technische Möglichkeit besteht bereits seit über 30 Jahren und wird in vielen Ländern schon lange genutzt, allerdings kommt das Cell Broadcasting in Deutschland nun zum ersten Mal zum Einsatz.

Wie funktioniert Cell Broadcasting?

Die befugten Behörden können die Textnachrichten an alle eingeschalteten Mobiltelefone versenden, die sich in einer bestimmten Mobilfunkzelle befinden. Demnach ist keine App oder Internetverbindung notwendig, um die Warnmeldungen zu empfangen. Aufgrund der geringen Datenlast der Warnungen, kommen diese auch an, wenn das Mobilfunknetz überlastet ist. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber anderen Warnsystemen wie beispielsweise der NINA-App, über die nur Smartphone-Nutzer*innen erreicht werden können und das auch nur, wenn sie die App installiert haben. Die heftigen Unwetter in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im letzten Jahr haben gezeigt, dass mit den bisher gängigen Warninstrumenten nicht mehr alle erreicht werden konnten, wie der NDR berichtet.

Schwierigkeiten beim Empfang könnten aber veraltete Betriebssysteme machen, weshalb davon auszugehen ist, dass nicht alle Menschen mit einem Mobiltelefon die Probewarnung am 8. Dezember erhalten werden. Der Probelauf dient aber dazu, das Warnsystem zu überarbeiten, damit es bis zum Februar 2023 flächendeckend eingesetzt werden kann.

Cell Broadcast und Datenschutz

Und was ist mit dem Datenschutz? Bettina Gayk, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW), und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK) geben hier Entwarnung. Es würden keine personenbezogenen Daten erhoben werden, da die Daten nur in eine Richtung fließen und zwar von der sendenden Instanz zu den Endgeräten. Vom Endgerät würden bei diesem Vorgang keine Daten abfließen. Die Empfänger*innen der Warnmeldungen können also nicht identifiziert werden und auch der Erhalt der Nachrichten ist nicht nachzuverfolgen. Demnach bleibt der Datenschutz gewahrt. Gesetzlich wird das Cell Broadcasting durch die Mobilfunk-Warn-Verordnung geregelt, die sich an die Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze sowie Mobilfunkanbieter richtet.