Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) haben sich die Anforderungen an die Gestaltung von Webseiten verändert. Unser Mitarbeiter, Herr Sebastian Schwäbe, gibt in seinem DuD-Artikel „Technische Umsetzung beim Webtracking – Technische Anforderungen nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung“ einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und stellt die technischen Umsetzungsmöglichkeiten näher dar.
Auch wenn sich mit Einführung der DSGVO gar nicht so viel im Datenschutzrecht geändert hat, so haben die Positionen der verschiedenen Aufsichtsbehörde insbesondere zur Reichweitenmessung per Webtracking für viel Bewegung gesorgt. Die nach Ansicht der Aufsichtsbehörden hierfür in vielen Fällen nötige Einwilligung stellt Webseitenbetreiber nicht selten vor erhebliche Herausforderungen. Der Artikel gibt Aufschluss darüber, was Sie beim Einsatz der sog. Cookie-Banner beachten müssen und wann solche überhaupt nötig sind.
Der Artikel kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
Arno
19. Oktober 2019 @ 18:40
@Herr Schwäbe:
Die schreiben:
„Hieraus ergibt sich, dass viele Cookies keines Cookie-Banners
bedürfen, weil die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1
S. 1 lit. f DS-GVO zulässig ist. Da das deutsche Recht zum jetzigen Zeitpunkt keine Pficht kennt, per Banner über den Einsatz
von Cookies zu informieren, ist immer dann, wenn keine Einwilligung erforderlich ist, auch kein Cookie-Banner notwendig.“
Das kann man wegen Art 21 (4) DSGVO anders sehen. Wie soll man sonst die Vorgabe einhalten:
„Die betroffene Person muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit ihr ausdrücklich auf das in den Absätzen 1 und 2 genannte Recht hingewiesen werden“