Google hat am 27.07.2015 seine Bedingungen für die Nutzung der Dienste AdSense und DoubleClick geändert. Nach den geänderten Richtlinien sind Webseitenbetreiber verpflichtet, eine Einwilligung für die Verwendung von Cookies einzuholen. Für die Nutzung der genannten Google-Dienste werden damit zukünftig erweiterte Cookie-Hinweise notwendig sein. In einem späteren Schritt wird dies voraussichtlich auch für alle weiteren Dienste von Google gelten (AdWords, Dynamic Remarketing, Analytics). Es ist kein sachlicher Grund erkennbar, weshalb Google zwischen einzelnen Diensten differenzieren sollte. Alle Dienste verwenden Cookies.

Zum Hintergrund

Die neuen Richtlinien von Google haben ihren Hintergrund in der Cookie-Richtlinie der Europäischen Union. Die EU-Cookie-Richtlinie regelt, dass Nutzer einwilligen müssen, falls ein Cookie auf ihrem Endgerät gespeichert werden soll (Opt-in-Lösung). Die Richtlinie war bis Mai 2011 in nationales Recht umzusetzen. Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, ob dies in Deutschland erfolgt ist. Die Aufsichtsbehörden gehen davon aus, dass die Cookie-Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Anders sehen dies hingegen die Bundesregierung und die Europäische Kommission.

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Situation insgesamt uneinheitlich. Einige Mitgliedstaaten haben sich für das Opt-in-Modell entschieden, andere Länder halten ein Opt-out für ausreichend.

Da in Deutschland bislang keine Änderung des Telemediengesetzes erfolgt ist, gilt die bisherige Rechtslage weiter. Den Rahmen geben die Regelungen der §§ 13 Absatz 1, 15 Absatz 3 TMG vor. Der Nutzer muss über das Setzen von (Tracking-) Cookies informiert werden. Dies erfolgt über die Datenschutzerklärung. Zudem muss der Nutzer der Verwendung von Tracking-, Werbe- und Analyse-Cookies widersprechen können. Hierfür muss der Webseitenbetreiber eine geeignete Opt-out-Möglichkeit bereithalten. Haben Webseitenbetreiber diese Bedingungen beachtet, bestand darüber hinaus bislang kein Handlungsbedarf. Dies hat sich aufgrund der geänderten Richtlinien für die Nutzung der Google-Dienste AdSense und DoubleClick nun geändert.

Was ist zu tun?

Webseitenbetreiber müssen für ihre Besucher aus der Europäischen Union folgende Maßnahmen treffen:

  • Hinweis in der Datenschutzerklärung auf (mobilen) Webseiten, in Apps, E-Mails oder anderen Inhalten über die Verwendung von Google-Produkten und die in diesem Zusammenhang stattfindende Datenverarbeitung.
  • Verständliche Information des Nutzers in der Datenschutzerklärung zur Speicherung von Cookies auf seinem Endgerät und zum Zugriff auf Cookies und Daten, die auf seinem Endgerät gespeichert sind.
  • Einholung einer entsprechenden Einwilligung.

Nach den Richtlinien von Google sollen Webseitenbetreiber die Maßnahmen bis zum 30.09.2015 umsetzen.

Um die Anforderungen von Google umzusetzen, müssen Webseitenbetreiber erweiterte Cookie-Hinweise einbinden. Die Einbindung in Form eines Banners hat sich etabliert. Google stellt Formulierungsvorschläge bereit und unterstützt die Umsetzung mit FAQs und technischen Anleitungen.

Für Webseiten könnte bei Verwendung von Google AdSense, Google Analytics oder ähnliche Produkte anderer Anbieter folgender Hinweis geeignet sein:

„Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen [hier müsste auf die eigene Datenschutzerklärung mit Hinweis auf die Cookienutzung verlinkt werden, Anm. d. R.]“

Für Apps schlägt Google folgenden Text vor:

„Wir verwenden Gerätekennungen, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere App zu analysieren. Außerdem geben wir diese Kennungen und andere Informationen über Ihr Gerät an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen [hier müsste auf die eigene Datenschutzerklärung mit Hinweis auf die Cookienutzung verlinkt werden, Anm. d. R.]“

Folgen bei Nichtbeachtung

In den AdSense-Programmrichtlinien ist festgelegt, dass Kunden, die den Dienst AdSense einsetzen, die „Richtlinie über die Zustimmung der Nutzer in der EU“ einhalten müssen. Kunden, die die geänderten Richtlinien nicht befolgen wollen, müssen die Nutzung des Dienstes einstellen. Dies geht aus Ziffer 4 der Nutzungsbedingungen für AdSense hervor. Wollen Webseitenbetreiber auf die Nutzung der vertrauten Google-Dienste zukünftig nicht verzichten, sollten sie sicherstellen, dass ab dem 01.10.2015 die geforderten Cookie-Hinweise auf ihren (mobilen) Webseiten, in ihren Apps und anderen Inhalten eingebunden sind.