Die CNIL hat am 14. Januar 2020 eine öffentliche Konsultation über ihren Empfehlungsentwurf „Cookies und andere Tracker“ (sog. Recommandation „Cookies et autres traceurs“) eingeleitet.

Diese Empfehlung im Entwurf erläutert praktische Modalitäten und Best-Pratices für die Einholung der Einwilligung der betroffenen Person beim Einsatz von Cookies und anderen Trackern.

Bis zum 25. Februar 2020 kann jeder seine Meinung online äußern. Nach Erstellung eines Benutzerkontos (mit Angaben des Namens oder Pseudonyms, der E-Mail-Adresse und der Angabe darüber, ob der Teilnehmer ein Bürger, ein Datenschutzbeauftragter, eine öffentliche Einrichtung, eine gemeinnützige oder gewinnorientierte Organisation ist) kann der Teilnehmer über die unterschiedlichen Empfehlungen einzeln Stellung nehmen (z.B. über den Nachweis der Einwilligung). Die Fragen der CNIL (z.B. „Erscheinen Ihnen die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Nachweis der Einwilligung klar?“) und die Anmerkungen und Änderungsvorschläge der Teilnehmer über ein bestimmtes Thema sind alle zusammen online veröffentlicht. Diese Informationen sind auch ohne Benutzerkonto zugänglich.

Nach Abschluss dieser öffentlichen Konsultation wird die CNIL den endgültigen Text ihrer Empfehlungen verabschieden.

Kleiner Rückblick:

Die CNIL hatte im Juli 2019 Leitlinien über den Einsatz von Cookies und anderen Trackern veröffentlicht („Lignes directrices sur les cookies et autres traceurs“).

Zweck dieser Leitlinien ist auf das geltende Recht in Bezug auf den Einsatz von Cookies und Trackern, u.a. auf die Vorschriften aus der Richtlinie 2002/58/EG (sog. ePrivacy-Richtlinie, die im französischen Recht in Art. 82 des Gesetzes „Informatique et Libertés“ umgesetzt wurden) sowie aus Art. 4 Ziff. 11 DSGVO über die Definition der „Einwilligung“ klar hinzuweisen und die alten Leitlinien vom 2013 zu aktualisieren.

Mit ihren Empfehlungen „Cookies und andere Tracker“ will die CNIL nun konkrete Beispiele zur praktischen Umsetzung des geltenden Rechts zur Verfügung stellen.