Eine der derzeit aktuellsten datenschutzrechtlichen Fragestellungen betrifft die Zulässigkeit der Frage nach dem Corona-Impfstatus. Ein Blick auf die aktuelle Diskussion macht deutlich, dass nahezu ausnahmslos über die Abfrage des Impfstatus im Beschäftigungsverhältnis diskutiert wird.
Nahezu unberücksichtigt erscheint die Problematik im Bereich der Gesundheitsversorgung. Aufgrund der engen Nähe der Beschäftigten zu Patienten und Patientinnen erscheint die Abfrage und Dokumentation des Corona-Impfstatus der Patientinnen und Patienten durchaus angebracht.
Dürfen Patienten nach ihrem Impfstatus gefragt werden?
Im Gesundheitsbereich regelt § 23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich des Impf- und Serostatus von Beschäftigten in den in § 23 Abs. 3 IfSG genannten Gesundheitseinrichtungen. Zum Schutz der Beschäftigten und Mitpatienten bzw. Mitpatientinnen wäre es sinnvoll, auch den (Corona)-Impfstatus der zu behandelnden Personen abzufragen. Für diese Konstellation findet sich jedoch im Infektionsschutzgesetz keine Regelung.
Rechtsgrundlagen einer Impfstatusabfrage
Eine Rechtsgrundlage zur Corona-Impfstatus-Erhebung findet sich lediglich in der Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Hospitalisierungen in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (§ 1 Abs. 2 lit. g). Diese Regelung bezieht sich jedoch ausschließlich auf den Fall, dass Patientinnen und Patienten in Bezug auf das Coronavirus im Krankenhaus behandelt werden.
Mangels weiterer spezialgesetzlicher Regelungen muss in allen anderen Fällen auf die allgemeinen Bestimmungen der DSGVO (Art. 9 Abs. 2) zurückgegriffen werden.
In Betracht kommt zunächst eine Verarbeitung aus Gründen des öffentlichen Interesses Bereich der öffentlichen Gesundheit wie dem Schutz vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren (Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO).
Der Bundesbeauftragten für Datenschutz sah Anfang des Jahres in dieser Norm, unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, die Legitimation, dass Unternehmen dazu berechtigt seien, die Gesundheitsdaten ihrer Gäste zu verarbeiten, um festzustellen, ob diese infiziert sind (siehe hier). Im Hinblick auf das Beschäftigungsverhältnis und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz äußerte er zuletzt, dass je nachdem, ob man in der Einrichtung 2G (geimpft oder genesen) oder 3G (getestet, geimpft, genesen) nutzt, der konkrete Status nicht abgefragt werden muss.
Was bedeutet das für Gesundheitseinrichtungen?
Überträgt man die Aussagen des Bundesbeauftragten auf Gesundheitseinrichtungen und ihre Patienten, genügt demnach in einer Gesundheitseinrichtung, die die 2G- Variante nutzt, die Abfrage „Sind Sie geimpft oder genesen?“. Wird die Anfrage verneint, kann das medizinische Personal die Behandlung unter erhöhten Schutzmaßnahmen durchführen.
Alternativ kann die Verarbeitung auch auf Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO (die Verarbeitung ist für die Versorgung oder Behandlung im Gesundheitsbereich erforderlich) gestützt werden, wenn die Verarbeitung für die Versorgung oder Behandlung im Gesundheitsbereich erforderlich ist. Unter Verweis auf die Aufrechterhaltung der Gesundheitssysteme kann eine Abfrage grundsätzlich als zulässig erachtet werden. Allerdings muss auch hier wiederum der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet werden, infolgedessen hier die oben dargelegten Überlegungen in gleicher Weise greifen.
Sofern Patientinnen und Patienten die Beantwortung der Frage nach ihrem Impfstatus verweigern, sind diese so zu behandeln, als wenn sie eine negative Antwort gegeben hätten. Eine Verweigerung der medizinischen Behandlung kann und darf an dieser Stelle keine Option sein.
Fazit
Eine Corona-Impfstatusabfrage im Gesundheitswesen ist zulässig, wenn sich diese unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Patientinnen und Patienten auf eine 2G- oder 3G- Abfrage beschränkt.
Inge Donhauser
16. November 2022 @ 14:04
Wo ist mein Kommentar?
Daniela Windelband
17. November 2022 @ 13:45
Sehr geehrte Frau Donhauser,
wir schalten keine Kommentare frei, in denen Daten von Dritten enthalten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Blogredaktion
Eva
6. November 2022 @ 10:34
Sitze eben in der orthopädischen Notfallambulanz und das Wichtigste war der Impfstatus mit Angabe des Impfstoffe und Datum letzter Impfung. Abfrage vor ca 10 ebenfalls wartenden Patienten. Könnte grad…
Anonymous
15. September 2022 @ 17:34
Was soll ich sagen außer das in China und Deutschland anscheinend das Virus wieder an den Grenzen stehen und nur darauf warten über die Leute herzufallen und eine „IMPFUNG“ anscheinend jetzt nichts mehr bringt bei diesem Zaubervirus wo ein Restauranttisch mich anscheinend schützt wenn ich mich an diesem setze oder ich eine Rede an einem Pult halte und ich davor und danach eine Maske brauche die auch nicht schützt, ich diese aber wo eben noch pöse Aerosole waren, diese bei dem Pult stoppen und die Naturgesetze außer kraft lassen.
Von daher ist das interessant zu sehen wie schlimm doch alles ist und das auch noch je nach Bundesland ganz verschieden bei der gleichen Sache gehandelt wird.
Nolram Sieh
24. August 2022 @ 13:31
Meine Mutter musste , nach einem schweren Sturz (Mitte August), in die Notfallpraxis und untersucht werden.
Bei der Anmeldung kam die Frage ob ich geimpft sei. Meine Mutter hatte den Impfpass genau so wenig wie ich dabei. Ich sagte darauf hin dass meine Mutter den Impfpass nicht dabei hat, also nicht nachweisen kann dass sie geimpft ist, und wollte wissen warum sie auch meinen Impfstatus nachweisen muss. Ich bin nicht Patient und daher nicht Vertragspartner.
Der Arzt hat mich dann noch einmal gefragt und ich habe ihn gefragt ob das den relevant ist hinsichtlich der Behandlung meiner Mutter.
Gestern war ich, nach einem erneuten Sturz, in der Notaufnahme im Krankenhaus. Dort hat keinen unseren Impfstatus interessiert.
Wir machten beide den qualifizierten Schnelltest gemacht und da wir beide negativ waren ging alles ohne einer erneuten Frage von statten.
Das ist m. E. der richtige Umgang.
Jede Person kann das Virus weiter tragen und andere damit kontaminieren. Der Test sagt mehr aus da es einen aktuellen Status gibt.
Ahting
29. April 2022 @ 10:49
Wir hatten gestern eine Termin beim augenarzt. Bin dort schon 11 Jahre in Behandlung, dann kam die Frage sind sie geimpft,meine Antwort nein. Dann wird Frau Doktor sie nicht behandeln. Und ich musste wieder gehen. Ich war so geschockt.
Wüllner
13. April 2022 @ 6:20
Es wird merkwürdig!
Immer häufiger wird in Arztpraxen bei Terminvergabe, nach dem Impfstatus bzgl. Corona gefragt und das vor versammelter Mannschaft. Datenschutzmäßig schonmal ein klares No Go. Im Behandlungsraum kann der Arzt dies gerne erfragen. Ist dann der Impfstatus geklärt, darf man als ungeimpfter, getestet, gesunder Mensch nicht ins Wartezimmer, sondern muss wie ein Hund draußen warten. Hingegen dürfen geimpfte, nicht getestete, evtl. infizierte Personen, ins Wartezimmer, obwohl doch ausreichend bekannt ist, dass sich trotz Impfung viele infizieren und das Virus auch weitergeben können. Lt. unserem Hausarzt geben sich geimpfte und ungeimpfter Personen derzeit die Klinke in die Hand. Die Infektionen sind nahezu gleich hoch auf beiden Seiten, daher halte ich es für ganz dringend nötig, dass auch Geimpfte getestet werden müssen, BEVOR auch sie einen Arzt besuchen dürfen! Wie soll man das sonst in den Griff bekommen?
Man kann diese ganze Vorgehensweise absolut nicht mehr nachvollziehen.
Micha
21. März 2022 @ 15:59
Ist es egal ob ich Geimpft oder nicht bin wenn ich zum Zahnarzt gehe? Ich war heute beim Zahnarzt und keiner hat mich gefragt ob ich geimpft oder nicht bin.
Gerd Erfert
13. Februar 2022 @ 18:31
Wenn ich in ein Kaufhaus,eine Kneipe gehe werde ich nur mit Impfnachweis reingelassenwerden .
Beim Physioterapeuten gilt das nicht.
Was für eine tolle Regelung. So langsam versteht es keiner mehr.
Trierer
1. Februar 2022 @ 23:53
Es ist schon traurig, wenn man in der Praxis eines Hausärzte seinen (negativen) Impfstatus laut vor anderen Patienten sagen muss (Datenschutz???). Nach der Präsentation eines frischen Schnelltests wird man in ein spezielles Wartezimmer nur für Ungeimpfte geführt. Der Kontakt zum Arzt erweist sich als deutlich kürzer und weniger empathisch seitens des Arztes als vor der Pandemie. Ungeimpfte sind hier Patienten zweiter Klasse, denen mehr als deutlich klar gemacht wird, dass sie hier nicht erwünscht sind.
Thomas Müller
26. November 2021 @ 12:39
Fragen darf man doch immer, oder? Interessanter wäre doch, wie die Frage nach dem Impfstatus beantwortet wird. Wahrheitsgemäß? Oder flunkern manche, weil sie sich Vorteile erhoffen (bzw. Nachteile befürchten)? Und wird (bzw. darf) die Antwort vom Krankenhaus überprüft werden?
Anonymous
25. Oktober 2021 @ 10:58
Interessanter und datenschutzrechtlich korrekt bewerteter Aspekt.
Verwunderlich ist nur, dass dies statistisch weder von DeStatis noch dem RKI scheinbar valide aufbereitet wird, obwohl angabengemäß die Hospitalisierungsrate zukünftig das wichtigste Kriterium für Maßnahmen sein soll. Wenn im Referentenentwurf als Grund „zur Behandlung von Corona“ genannt wird, einige Länder aber „sowohl mit als auch wegen Corona behandelt“ interpretieren, ist unverständlich, wenn nicht insbesondere der Impfstatus erhoben und verarbeitet wird, gerade um evtl. Nebenwirkungen zu überwachen (=ureigenste Aufgabe des Paul-Ehrlich-Instituts).
Fazit: Kino Besuch = Kontrolle ob geimpft. Krankenhaus = häufiger irrelevant für Meldungen an PEI/RKI.
An DeStatis wird überhaupt nicht der Impfstatus übermittelt.
Tom Krause
25. Oktober 2021 @ 10:17
Die Impfstatusabfrage ist in jedem Fall bei Patientinnen und Patienten zulässig, weil sie Teil der ganz normale Anamnese sein sollte. Es geht hier weniger um den Datenschutz als vielmehr um die Patientensicherheit im Kontext von Allergien, Kontraindikationen, Nebenwirkungen etc. Neulich war ich bei der Grippeschutzimpfung, auch da werde ich nach Allergien gefragt, das ist doch ganz normal. Als klinischer Risikomanager würde ich erwarten, dass sowohl der Zeitpunkt der Impfung als auch der Impfstoff im Rahmen der Anamnese abgefragt wird. Patienten tun gut daran ehrlich und umfassend zu antworten – im Interesse der eigenen Sicherheit. Die Wahrheit kommt im Zweifelsfall durchs Labor ans Licht 🙂 Datenschutz hin oder her.