Die Frage stellt sich immer wieder: Wie darf der Arbeitgeber mit Informationen umgehen, die eigentlich nicht für ihn bestimmt waren?

Nehmen wir einmal an zwei Mitarbeiter kommunizieren privat per WhatsApp. Im Verlauf der Kommunikation wird der Chef böse beschimpft und beleidig. Durch einen Zufall, das Handy lag ungesperrt auf dem Schreibtisch des Mitarbeiters, dieser holte sich gerade einen Kaffee, der Chef begibt sich zum Arbeitsplatz des Mitarbeiters, um diesem etwas auf den Schreibtisch zu legen, in dem Moment poppt eine neue Nachricht auf und der Chat-Verlauf öffnet sich, sodass der Chef von den Beleidigungen Kenntnis erlangt. Dieser sichert schnell die Kommunikation mittels Foto und nimmt die Beschimpfungen zum Anlass die Mitarbeiter abzumahnen oder sogar zu kündigen.

Darf er das?

Die einfache Antwort ist NEIN! Es gibt nämlich sogenannte beleidigungsfreie Räume. Da die beiden Kollegen sich nur privat unterhielten und nicht beabsichtigten die Beleidigungen in die Öffentlichkeit zu transferieren, fehlt der für Beleidigungen erforderliche Kundgebungscharakter. Dabei ist es erstmal egal, ob es sich um zwei Personen handelt oder um eine Chatgruppe. Solange die Gruppe in sich geschlossen ist, bleibt die Kommunikation privat und darf nicht als Grund für arbeitsrechtliche Maßnahmen herangezogen werden.