In seiner heutigen 957. Sitzung hat der Bundesrat über das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUGEU) beraten und diesem zugestimmt.
Das auch als BDSG-neu bezeichnete Gesetz soll das deutsche Datenschutzrecht an die ab Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anpassen. Hintergrund sind verschiedene Öffnungsklauseln, die es den einzelnen Mitgliedsstaaten ermöglichen, bestimmte Sachverhalte konkreter zu regeln oder auch Rechte und Pflichten aus der Verordnung auf nationaler Ebene einzuschränken. Darüber hinaus soll mit dem Gesetz die europäische Datenschutz-Richtlinie für den Bereich Polizei und Justiz umgesetzt werden.
Das Gesetz, welches vor seinem Inkrafttreten nun lediglich noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden muss, hat bereits im Vorfeld für viel Kritik gesorgt. Bemängelt wird u.a., dass die Öffnungsklauseln der DSGVO mit dem nun vorliegenden Gesetz überschritten worden seien und es somit rechtswidrig sei.
In den nächsten Wochen werden wir die zentralen Themen des Gesetzes (z.B. Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung, Transparenz- und Informationspflicht) im Blog ausführlich beleuchten.