Wie wir erfahren haben, wird am Freitag den 8. Juli 2016 das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ wohl den Bundesrat passieren. Wir haben bereits in vielen Beiträgen die Energiewende und den Einsatz von Smart Metern beleuchtet. Der Referentenentwurf hierzu wurde am 21. September 2015 veröffentlicht. Das Artikelgesetz enthält u.a. viele Regelungen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit von für die Energiewende notwendig gewordenen Smart Metern. Am 23. Juni 2016 hatte der Bundestag das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ beschlossen, nachdem bereits Anfang November letzten Jahres das Bundeskabinett den vom BMWi vorgelegten Regierungsentwurf verabschiedet hatte. Trotz teilweise großer Kritik will der Bundestag wohl auf Empfehlung des Wirtschafts- und Umweltausschusses nicht den Vermittlungsausschuss anrufen, sondern dem Gesetz am Freitag zustimmen.