Nachdem im Sommer 2011 das Aus für das Elektronische Entgeltnachweis-Verfahren beschlossen wurde und am 3.12.2011 die Pflicht des Arbeitgebers entfiel, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln, wurden zwischenzeitlich sämtliche Daten von über 35 Millionen Arbeitnehmern (ca. 700 Millionen Datensätze) gelöscht. Hiervon hatte sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, zwischenzeitlich überzeugt.

Bereits unmittelbar nach dem Aus im Dezember 2011, veranlasste Peter Schaar die Vernichtung sämtlicher Zugangsschlüssel zu den Datensätzen.