Der Bezahlvorgang des Kunden am POS (point of sale) soll immer einfacher und schneller gestaltet werden. Schließlich ist Zeit Geld und das hat ja bekannter Weise niemand zu verschenken. Im Einzelhandel wird daher von jeher versucht, Zahlungsvorgänge immer mehr zu optimieren. Beispiele hierfür sind u.a. die Einführung von Scannerkassen in den 1980er und 1990er Jahren, das Anbieten von bargeldlosem Bezahlen via EC Karten oder in der jüngeren Vergangenheit das Anbieten durch einen Self Check Out, also einer Selbstbedienungskasse wie bspw. bei einem großen schwedischen Möbelhaus. Der Handel sucht nach immer effizienteren Methoden die Bezahlung zu ermöglichen. Ein junger Trend ist hierbei auch das „mobile payment“ (auch „M-Payment“ genannt). Dabei handelt es sich um eine elektronische Zahlungsform unter Verwendung von mobilen Endgeräten. Die konkreten Ausgestaltungen sind vielfältig. Den meisten Ausgestaltungen liegt aber eine gemeinsame Voraussetzung zu Grunde – eine Bezahl-App für das Smartphone.

Fluch oder Segen für den Smart-Shopper?

Einige Vorteile dieses Verfahrens liegen auf der Hand. M-Payment sorgt für eine schnellere und einfachere Bezahlung. Das nervige Suchen nach Kleingeld entfällt ebenso, wie auch die Suche nach einem Geldautomaten. Des Weiteren ist in den meisten Fällen weder eine Unterschrift des Verbrauchers notwendig, noch eine PIN-Eingabe. Vielmehr genügt es, sein Smartphone an die Kasse zu halten. Neben der Bequemlichkeit sollen aber vor allem die „Mehrwertangebote“ einen Anreiz zur Nutzung von M-Payment schaffen. So bieten die Unternehmen teilweise Sofortrabatte auf den aktuellen Einkauf an oder es werden Rabatt-Coupons für einen späteren Einkauf als Prämie ausgelobt. Die Bezahl-App wird damit auch zu einem Kundenbindungsprogramm, denn das Smartphone begleitet den Verbraucher gleichzeitig bei jedem Einkauf.

Gegenwärtig ist die Resonanz noch verhalten. Dies liegt sicherlich zum einen daran, dass nicht jeder Kunde für jedes Unternehmen eine separate App installieren möchte. Zum anderen verlangen viele Apps eine Einwilligung in die Datennutzung, die über die reine Bezahlfunktionalität hinausgeht. Als Folge bleibt der Zahlvorgang nicht mehr anonym. Doch anders als bei der EC Zahlung, bei der auch kein anonymes Zahlen möglich ist, werden noch wesentlich mehr Daten des Kunden gesammelt. So speichern einige Apps bspw. Ort, Datum, Summe, Zeitpunkt, Namen des Users / Kunden und die Details des Einkaufs (Artikelart) und stellen diese Daten dem Unternehmen zur Auswertung zur Verfügung. Das so erstellte Nutzerprofil bietet den Unternehmen tiefgehende Erkenntnisse über seine Kunden und macht ein zielgerichtetes Direktmarketing möglich. Schlagzeilen machte in diesem Zusammenhang ein Vorfall aus den USA. Dort beschwerte sich ein Vater bei einer Supermarkt-Kette, nachdem seine Tochter im Teenager-Alter mit Coupons für Babykleidung und Babyartikeln überhäuft wurde. Doch was der Vater nicht wusste konnte die Supermarkt-Kette schon längst erahnen – seine Tochter war schwanger. Der Supermarkt hatte die Einkäufe des Teenagers aufgezeichnet, ausgewertet und mit anderen Personengruppen verglichen. Auf diese Art und Weise war infolge der Einkäufe ein Rückschluss auf die Schwangerschaft möglich und eine entsprechende Werbeflut wurde in Gang gesetzt.

Die digitale Geldbörse und der Datenschutz

Die Kunden bekommen über die M-Payment Apps in vielen Fällen Rabatte und zahlen dafür mit ihren Daten. Ausreichender Datenschutz ist daher eine Grundvoraussetzung für dieses Bezahlsystem. Wer mit seinem Smartphone bezahlen will, muss in den meisten Fällen auch seine Daten freigeben. Dabei müssen Nutzer grundsätzlich darüber informiert und nach ihrer Einwilligung gefragt werden, ob und welche persönlichen Daten für welchen Zweck erhoben und verwendet werden. Sofern sich also die M-Payment Funktion ausschließlich nur bei einer Einwilligung in die weitergehende Datenverarbeitung nutzen lässt, wird sich der Kunde immer die Frage stellen müssen, ob ihm die Bezahlfunktion die Preisgabe seiner persönlichen Daten wert ist. Dies wird vermutlich nur dann der Fall sein, wenn er dafür einen Vorteil in Form von Rabatten und Coupons erhält.

Zwar braucht es noch Zeit, bis das M-Payment im Bewusstsein der Verbraucher angekommen ist – das Potenzial scheint auf jeden Fall vorhanden zu sein. Neben den datenschutzrechtlichen Aspekten wird aber auch die Sicherheit zunehmend wichtiger. Denn nicht nur Verbraucher und Unternehmen werden die M-Payment Funktionen nutzen, sondern auch Kriminelle. Mit steigenden Nutzerzahlen besteht die Gefahr, dass auch die mobilen Zahldienste häufiger angegriffen werden.