Die Fahrzeuge der nordrhein-westfälischen Autobahnpolizei werden ab sofort mit Dashcams ausgestattet, um Rettungsgassenverweigerer zu identifizieren und zu bestrafen. Das NRW-Innenministerium gab am 16.4.2018 bekannt, dass die Dashcams zunächst für eine einjährige Testphase an den Windschutzscheiben der Fahrzeuge der Autobahnpolizei angebracht werden.
Ziel sei es, Verkehrssünder anhand der Kennzeichen zu ermitteln. Seit Ende 2017 müssen Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden bis zu 200 Euro zahlen. Gefährden sie dabei andere, drohen bis zu 280 Euro und ein Fahrverbot. Da während des Einsatzes in der Regel keine Zeit für die Aufnahme von Personalien und Kennzeichen ist, sollen die Videoaufzeichnungen zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet werden können.
In ihrer Pressemitteilung teilt die Polizei mit, dass die Kameras nur situativ eingeschaltet würden. Eine Daueraufzeichnung sei nicht vorgesehen.
Der Dashcam-Einsatz der Polizei erfolgt zu einem Zeitpunkt an dem viel über deren Einsatz diskutiert wird. Der Einsatz in Privat-Pkws ist umstritten. Einige Gerichte ließen Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel zu, andere nicht. Der Bundesgerichtshof hat für den 15. Mai ein Urteil zum Einsatz von Dashcams in Privat-Pkws angekündigt.
Titus von Unhold
29. April 2018 @ 16:20
Da kann man nur hoffen dass die Halter der Fahrzeuge rechtlich gut beraten sind und sich beim Erhalt des Anhörungsbogen nicht erinnern können wer zum angegebenen Zeitpunkt das KFZ gefahren hat. Desweiteren hilft es sich das Urteil des BVerfG zum VKS 3.0 ins Gedächnits zu rufen (2 BvR 941/08) und die nachfolgenden Beweisverwertungsverbote der Gerichte.
Wochenspiegel für die 17. KW., das war DSGVO – was sonst?, Arschloch Rechtsanwalt, das “Gesocks” und der Rechtsanwalt als Super-Star – Burhoff online Blog
29. April 2018 @ 10:52
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