Immer mehr Arbeitgeber erlauben ihren Beschäftigten, das Internet und die betriebliche E-Mail Adresse privat zu nutzen. Dabei handelt es sich um keine Selbstverständlichkeit, normalerweise wäre wegen Verletzung der (Hauptleistungs-) Pflicht zur Arbeit eine private Nutzung grundsätzlich verboten. Sobald ein Arbeitgeber die private Nutzung der betrieblichen E-Mail Adresse und des Internets erlaubt, unterliegt er im Falle […]