Im September 2010 ist der neue § 30 HmbDSG zur Videoüberwachung öffentlicher Stellen in Kraft getreten. Damit kommt die Freie und Hansestadt Hamburg den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nach bestimmteren Rechtsgrundlagen zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum nach. § 30 HmDSG sieht u.a. eine Dokumentation der eingesetzten Technik und der konkreten Abwägungsschritte zur Rechtfertigung der Videoüberwachung vor. […]