Das VG Berlin hatte im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob die Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Mitarbeiter eines Auftragnehmers zur Sicherung urheberrechtlicher Ansprüche des Auftraggebers erforderlich ist. Auf Klägerseite stand ein Unternehmen, das selbst hergestellte oder erworbene Stadtpläne gegen Entgelt im Internet zum Abruf einstellt. Die regelmäßige Überarbeitung dieser Karten ließ die Klägerin […]